Regelungen zur Altersrente - Wegfall der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

74 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

74 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Rentenabzüge bei frühzeitigemRenteneintritt wegen Arbeitslosigkeit ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter von65 Jahren nicht mehr gezahlt werden müssen. Voraussetzung sollten 45 Jahre Pflichtbeiträgesein. Rentenabzüge bei vorzeitigem Renteneintritt wurden gesetzlich festgelegt. Dieses Gesetzsollte so geändert werden, dass den Rentnern mit mind. 45 Arbeitsjahre ab dem regulärenRenteneintrittsalter diese Abzüge erlassen werden.

Reden

Jetziges Renteneintrittsalter ist 63 Jahre ohne Abzüge mit stufenweisem Anstieg des Renten-alters. Diese Rentner nehmen teilweise die Rente ohne Abzüge und gehen zusätzlich weiterarbeiten! Denen sollte wenigstens auch verboten werden, die Rente ohne Abschlag zu nehmenund weiter zu arbeiten. Es ist eine ungeheure Ungerechtigkeit gegenüber den bestehendenRentnern die lebenslange Rentenabzuge zahlen müssen!

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 13-11-2017
De petitie eindigt: 27-12-2017
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 3-19-11-8222-000429 Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird der Wegfall der Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug
    gefordert, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

    Die Petentin fordert, dass alle Rentenabzüge bei frühzeitigem Renteneintritt wegen
    Arbeitslosigkeit ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter von 65 Jahren nicht mehr
    gezahlt werden müssen. Voraussetzung hierfür sollten 45 Pflichtbeitragsjahre sein.
    Schließlich bestehe mit einer 45-jährigen Wartezeit auch der Anspruch auf eine
    abschlagsfreie Altersrente für besonders... verder

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