Regelungen zur Altersrente - Wegfall der Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
74 Unterstützende 74 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

74 Unterstützende 74 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass alle Rentenabzüge bei frühzeitigemRenteneintritt wegen Arbeitslosigkeit ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter von65 Jahren nicht mehr gezahlt werden müssen. Voraussetzung sollten 45 Jahre Pflichtbeiträgesein. Rentenabzüge bei vorzeitigem Renteneintritt wurden gesetzlich festgelegt. Dieses Gesetzsollte so geändert werden, dass den Rentnern mit mind. 45 Arbeitsjahre ab dem regulärenRenteneintrittsalter diese Abzüge erlassen werden.

Begründung

Jetziges Renteneintrittsalter ist 63 Jahre ohne Abzüge mit stufenweisem Anstieg des Renten-alters. Diese Rentner nehmen teilweise die Rente ohne Abzüge und gehen zusätzlich weiterarbeiten! Denen sollte wenigstens auch verboten werden, die Rente ohne Abschlag zu nehmenund weiter zu arbeiten. Es ist eine ungeheure Ungerechtigkeit gegenüber den bestehendenRentnern die lebenslange Rentenabzuge zahlen müssen!

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 3-19-11-8222-000429 Regelungen zur Altersrente

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird der Wegfall der Rentenabschläge bei vorzeitigem Rentenbezug
    gefordert, sobald die Regelaltersgrenze erreicht ist.

    Die Petentin fordert, dass alle Rentenabzüge bei frühzeitigem Renteneintritt wegen
    Arbeitslosigkeit ab dem gesetzlich festgelegten Rentenalter von 65 Jahren nicht mehr
    gezahlt werden müssen. Voraussetzung hierfür sollten 45 Pflichtbeitragsjahre sein.
    Schließlich bestehe mit einer 45-jährigen Wartezeit auch der Anspruch auf eine
    abschlagsfreie Altersrente für besonders... weiter

Noch kein PRO Argument.

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