Regione: Germania

Regelungen zur Hinterbliebenenrente - Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum 29. Lebensjahr

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
76 Supporto 76 in Germania

La petizione è stata respinta

76 Supporto 76 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum 29. Lebensjahr besteht, soweit der Berechtigte sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Zudem soll diese Unterstützung nicht als Einkommen gelten.

Motivazioni:

Der durchschnittliche Student ist nach Beendung seines Bachelorstudiums bereits 26,6 Jahre alt. Um anschließend noch ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist diese finanzielle Unterstützung absolut notwendig. Hinzukommt, dass diese Leistung als Einkommen zählt. Somit kann der Halbwaise nicht einmal eine GEZ- Befreiung beantragen ( sowie es jeder BAföG-Empfänger kann). Hätte der Berechtigte allerdings noch beide Elternteile, könnte er in der Regel mit wesentlich mehr Unterstützung vonseiten seiner Eltern rechnen. Aus diesem Grund sollten Halbwaisen bis zum Ende ihrer Ausbildung gefördert werden.

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Novità

  • Pet 3-17-11-8223-045252

    Regelungen zur Hinterbliebenenrente
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Anspruch auf Waisenrente über das
    27. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres besteht, wenn sich
    der Berechtigte in Ausbildung befindet. Zudem soll diese Unterstützung nicht als
    Einkommen gelten.
    Die Petentin führt aus, dass der durchschnittliche Student nach Beendigung des
    Bachelorstudiums bereits 26,6 Jahre alt sei. Um anschließend noch ein
    Masterstudium aufnehmen zu... avanti

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