76 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Anspruch auf Halbwaisenrente bis zum 29. Lebensjahr besteht, soweit der Berechtigte sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Zudem soll diese Unterstützung nicht als Einkommen gelten.
Begründung
Der durchschnittliche Student ist nach Beendung seines Bachelorstudiums bereits 26,6 Jahre alt. Um anschließend noch ein Masterstudium aufnehmen zu können, ist diese finanzielle Unterstützung absolut notwendig. Hinzukommt, dass diese Leistung als Einkommen zählt. Somit kann der Halbwaise nicht einmal eine GEZ- Befreiung beantragen ( sowie es jeder BAföG-Empfänger kann). Hätte der Berechtigte allerdings noch beide Elternteile, könnte er in der Regel mit wesentlich mehr Unterstützung vonseiten seiner Eltern rechnen. Aus diesem Grund sollten Halbwaisen bis zum Ende ihrer Ausbildung gefördert werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
03.12.2012
Petition endet:
14.01.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 3-17-11-8223-045252
Regelungen zur Hinterbliebenenrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Anspruch auf Waisenrente über das
27. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres besteht, wenn sich
der Berechtigte in Ausbildung befindet. Zudem soll diese Unterstützung nicht als
Einkommen gelten.
Die Petentin führt aus, dass der durchschnittliche Student nach Beendigung des
Bachelorstudiums bereits 26,6 Jahre alt sei. Um anschließend noch ein
Masterstudium aufnehmen zu... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.