175 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...,dass die Hinterbliebenen-Renten (Witwer-/Witwenrenten)für Bezieher dieser bei Eingehen einer neuen Partnerschaft bzw. eheähnlicher Beziehung mit gemeinsamen Wohnsitz wegfallen.
Begründung
Eine Hinterbliebenen-Rente wurde doch dafür eingeführt, dass die Hinterbliebene Person (nun allein Lebende )weiterhin finanziell unterstützt wird, solange sie allein lebt bzw. nicht wieder heiratet und somit vom neuen Partner versorgt/unterstützt wird. Der neue Partner übernimmt bei Eheschließung die Funktion/Fürsorge des verstorbenen Partners. Bei Einführung der Witwen-/Witwerrente damals hatte man wohl noch nicht daran gedacht, dass eine damals nicht erwünschte "wilde Ehe" in der heutigen Zeit ganz legal ist. Heute wird einfach nicht mehr geheiratet. Als Witwe und Witwer zieht man zusammen in eine Wohnung, kassiert 4 Renten und zahlt nur 1 Miete. Es kann nicht sein, dass ein Hinterbliebener noch vom Verstorbenen finanziell unterstützt wird, wenn ein neuer Partner da ist. Die einbehaltenen Gelder der Hinterbliebenen-Renten könnten zur Aufstockung der niedrigen Renten zu einer Mindestrente, deutlich über der Grundsicherung verwendet werden.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.07.2011
Petition endet:
20.09.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Agnes FischerRegelungen zur Hinterbliebenenrente
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass der Anspruch eines Hinterbliebenen auf Leistung
einer Hinterbliebenenrente bei Eingehen einer neuen Partnerschaft mit
gemeinsamem Wohnsitz wegfällt.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass es nicht angemessen sei, dass ein
Hinterbliebener von der Versichertenrente des Verstorbenen weiterhin finanziell
unterstützt wird, wenn er einen neuen Partner hat. Die Hinterbliebenenrente sei
eingeführt worden, um die hinterbliebene Person weiterhin finanziell zu unterstützen,
solange... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.