Regelungen zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
915 Unterstützende 915 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

915 Unterstützende 915 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Rentenabschläge für die 1,6 Millionen Erwerbsminderungsrentner abzuschaffen.

Begründung

Wer voll oder teilweise arbeitsunfähig ist, muss derzeit bei seiner Rente Abzüge hinnehmen, wenn er vor dem 63. Lebensjahr aus dem Berufsleben ausscheidet. 96 Prozent der Rentner mit einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderung haben deswegen Einbußen. Sie belaufen sich auf bis zu 10,8 Prozent ihrer erworbenen Rente. Im Durchschnitt liegt der Abschlag für diese Gruppe von Ruheständlern nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bei 76,58 Euro im Monat. Bei diesen unfreiwilligen Frührentnern handelt es sich häufig um Geringqualifizierte, die in Jobs mit hoher körperlicher oder seelischer Belastung gearbeitet, eine unterbrochene Erwerbsbiografie und deshalb eher geringe Rentenansprüche haben.Der Deutsche Bundestag muss daher unter anderem die Abschläge in ihrer jetzigen Form abschaffen. Laut einer Untersuchung der Deutschen Rentenversicherung erhielt ein Neurentner mit einer Erwerbsminderung im Jahr 2000 durchschnittlich 706 Euro pro Monat. Die Leistungen gehen infolge der Rentenreform aber zurück. 2010 waren es nur noch 600 Euro.Damit sind die Erwerbsminderungsrentner gezwungen, ihre karge Rente noch mit der Sozialhilfe aufzustocken, um überhaupt ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Die Folgen sind für sie gravierend: Neben der Altersarmut kommt die allmähliche Vereinsamung, denn mit dem Wegfall ihrer sozialen Kontakte sind die Erwerbsminderungsrentner zunehmend auf sich allein gestellt.

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Neuigkeiten

  • Pet 3-18-11-8221-001200Regelungen zur Rente wegen
    verminderter Erwerbsfähigkeit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten
    abzuschaffen.
    Die Petenten wenden sich dagegen, dass bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer
    Rente wegen Erwerbsminderung empfindliche Rentenkürzungen hinzunehmen seien.
    Diese Erwerbsminderungsrenten seien mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat,
    maximal mit 10,8 Prozent, belegt. Derzeit sei dies grundsätzlich bis zum Alter von
    63 Jahren und sieben Monaten der Fall. Schrittweise werde das Alter für... weiter

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