3,581 signatures
Petition has contributed to the success
The petition was successful!
Petition is addressed to: Bezirksregierung Köln als Obere Schulaufsichtsbehörde
Am 08.06.2020 hat die Obere Schulaufsichtsbehörde, vertreten durch Landesregierungsschuldirektorin Mertens-Billmann, der erweiterten Schulleitung und dem LehrerInnen-Kollegium des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth mitgeteilt, dass das laufende Besetzungsverfahren für die Stelle der Schulleitung abgebrochen wird und die Obere Schulaufsichtsbehörde aus nicht weiter erläuterten dringenden dienstlichen Gründen die Stelle im Wege einer Abordnung durch eine Person besetzt wird, die nicht zum Kreis der Bewerberinnen und Bewerber des laufenden Verfahrens gehört.
Wir fordern von der Oberen Schulaufsichtsbehörde:
dass sie diese Entscheidung zurücknimmt
dass ein neues reguläres Stellenbesetzungsverfahren mit den bereits einmal veröffentlichten Anforderungskriterien begonnen und mit höchster Priorität umgesetzt wird (da das laufende Stellenbesetzungsverfahren bereits offiziell für abgebrochen und beendet erklärt worden ist)
dass bis dahin die Schulleitung weiterhin kommissarisch durch den stellvertretenden Schulleiter ausgeübt wird.
Zum Hintergrund: Wir sind bestürzt darüber, dass die Obere Schulaufsichtsbehörde am Montag, den 08. Juni 2020, gegenüber dem Kollegium des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Hürth hat verlauten lassen, dass das derzeit laufende Verfahren zur Besetzung der Stelle der Schulleitung abgebrochen wird und die Schulaufsicht die Schulleitung unter Berufung auf §61 Abs. 4 SchulG NRW durch Abordnung zum 1.8.2020 besetzt.
Wir möchten in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass wir aus unserer elterlichen Verantwortung für ein gedeihliches Miteinander und das Fortkommen unserer Schule dieses Vorgehen in höchstem Maße missbilligen.
Wir haben begründeten Anlass zu der Sorge, dass durch die nun angekündigte freihändige Besetzung der Schulleitungsstelle am Albert-Schweitzer-Gymnasium die Obere Schulaufsichtsbehörde unserer Schulgemeinde ein gravierendes Personalproblem aufbürdet. Der Schulfriede ist bereits durch die Mitteilung der Inanspruchnahme massiv gestört: Bei unzähligen Eltern, Schülerinnen und Schülern hat die Nachricht über diese Form der Besetzung der Schulleitungsstelle Empörung und Irritationen ausgelöst.
Wir bitten, im Besonderen zu berücksichtigen, dass es sich um den vierten Schulleitungswechsel in den vergangenen zehn Jahren am ASG handelt und es durch diese Entscheidung nunmehr zum dritten Mal zu einer Besetzung der Schulleitung durch eine Lehrkraft kommt, die ohne jegliche Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten die Geschicke der größten Schule in Hürth und einer der größten Schulen im Rhein-Erft-Kreis lenken soll. Insofern sind wir sehr irritiert darüber, dass die Obere Schulaufsichtsbehörde im Rahmen eines mutmaßlich bestehenden Ermessensspielraums ausgerechnet das ASG für eine freihändige Besetzung ausgesucht hat. Dies erstaunt umso mehr, als dass diese Entscheidung auch zur Folge hat, dass Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Bewerbungsschluss am 27.11.2019 ihr Interesse bekundet haben, düpiert werden. Dabei gibt es gegenwärtig allein drei noch offene Bewerbungsverfahren für Schulleitungsstellen an Gymnasien im näheren Umkreis von Hürth; nämlich in Köln, Leverkusen und Grevenbroich; von zahlreichen weiteren Stellen abgesehen, die so wie die am ASG bereits vor geraumer Zeit ausgeschrieben, aber aus welchen Gründen auch immer noch nicht besetzt worden sind. Es scheint uns in höchstem Maße fragwürdig, warum die Schulaufsicht es vorzieht, Bewerberinnen und Bewerber vor den Kopf zu stoßen, die bereits vor Monaten ihr Interesse an einer entsprechenden Stelle am ASG bekundet und sich auf ein Bewerbungsverfahren eingestellt haben, als andernorts ein erst jüngst begonnenes Verfahren abzubrechen.
Insbesondere in Anbetracht der erheblichen Herausforderungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie-Vorkehrungen mutmaßlich auch im kommenden Schuljahr auf die Schulgemeinde zukommen werden, halten wir es zudem für grob fahrlässig anzunehmen, dass eine Lehrkraft, die bis dato nachweislich kein gesteigertes Interesse an der Übernahme der ASG-Schulleitungsstelle an den Tag gelegt hat, die Motivation und Handlungseffektivität unter Beweis stellen wird, derer es bedarf, um das entsprechende Krisenmanagement in einer Schule unserer Größenordnung zu bewältigen.
Wir stellen mit großem Befremden fest, dass seit Bewerbungsschluss mehr als ein halbes Jahr vergangen ist, in dem die Obere Schulaufsichtsbehörde den Gremien der Schulgemeinde nichts zum Fortgang des Bewerbungsverfahrens mitgeteilt hat und es allem Anschein nach auch unterlassen hat, dieses zügig voranzubringen. Mithin lässt sich nur mit Zynismus konstatieren, dass die Geduld der ASG-Schulgemeinde nun mit einer Besetzung durch Abordnung „belohnt“ werden soll, die sowohl das Interesse der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ignoriert als auch dem Schulträger wie der Schulkonferenz die Möglichkeit nimmt, ein zu würdigendes Votum wie bei einem regulären Verfahren abzugeben.
Reason
Die Inanspruchnahme einer Schulleitungsstelle durch eine Schulaufsichtsbehörde gemäß §61 Abs. 4 des Schulgesetzes NRW stand bereits im Zuge ihrer Einführung 2015 in der Kritik. Der Städte- und Gemeindebund NRW monierte, dass dieses Verfahren die Schulaufsicht ermächtigt, Schulleitungsstellen nach Gutdünken zu besetzen. Denn die Interessen von Schulträger und Schulkonferenz, denen der Gesetzgeber in einem regulären Verfahren nach dem Prinzip der Bestenauslese zumindest zusichert, dass ihr Votum für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber in der Entscheidung gewürdigt wird, bleiben im Falle einer Inanspruchnahme einer Stelle quasi unberücksichtigt. Dem Schulträger wird zumindest gesetzlich die Möglichkeit einer Stellungnahme innerhalb von 4 Wochen zugestanden. Jedoch ist nicht weiter definiert, welche rechtliche Konsequenz sich aus dieser Stellungnahme ergibt.
Bis zur Änderung des Schulgesetzes 2015 hatten Schulkonferenz und Schulträger gemeinsam das letzte Wort bei der Entscheidung, wer an der Spitze einer Schule stehen sollte. So weitreichend diese Regelung zugunsten derjenigen Institutionen war, die gewissermaßen am intensivsten die Konsequenzen dieser Personalentscheidung zu tragen haben, so deutlich wurden die Machtverhältnisse durch die Änderung des Schulgesetzes in NRW auf den Kopf gestellt. Durch die Inanspruchnahme einer Stelle kann die Schulaufsicht nach billigem Ermessen Schulleitungsstellen und für die Öffentlichkeit völlig intransparent besetzen. Durch die Berufung auf Dienstgeheimnisse und Beamtenrecht reicht es, wenn die Behörde dringende dienstliche Erfordernisse ins Feld führt. Im Einzelfall werden partikulare Interessen der Schulaufsicht und einer einzelnen beamteten Lehrkraft über die Interessen von hunderten oder gar tausenden Eltern, Schülern und Lehrern gestellt. Dabei sind es, die Tag für Tag mit den Konsequenzen der aus der Ferne einer Behörde getroffenen Personal-Entscheidung leben müssen. In Anbetracht des maßgeblichen Einflusses, den die Schulleitung auf das Wohl und Wehe der ganzen Schulgemeinde hat, liegt hier eine Unverhältnismäßigkeit vor. Es liegt nahe, dass durch eine Stellenbesetzung über die Köpfe von Schulträger und Schulkonferenz hinweg der Schulfriede massiv gestört wird und bei allen, die zur Akzeptanz einer solchen Entscheidung gezwungen sind, der Eindruck von Behördenwillkür und politischer Ohnmacht entsteht.
Wie problematisch und konfliktträchtig die Inanspruchnahme von Schulleitungsstellen nach §61 Abs. 4 ist, hat schon die amtierende Schulministerin bereits 2015 – damals noch als Landtagsabgeordnete und in politischer Opposition – in ihrer Kleinen Anfrage an die Landesregierung vom 14.08.2015 zum Ausdruck gebracht: Die damalige Abgeordnete Gebauer bezeichnete die Neuregelung als „Ermächtigung“ der Schulaufsicht und berief sich dabei auf die Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW, die die Regelung abgelehnt hat und darauf verwies, dass Schulleitungsstellen „auf diesem Weg praktisch völlig ‚freihändig‘ besetzt werden“ können.
News
-
-
Ein Sieg der Demokratie!
on 23 Jun 2020Alles Bangen und Hoffen hat heute, am Dienstag, den 23.6.2020, ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!
Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter Thorsten Jürgensen-Engl bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens im Amt.
In zwei von drei Forderungen wurde damit exakt unserer Petition entsprochen. Eine marginale Änderung ergibt sich dadurch, dass die Bezirksregierung zu der Auffassung gekommen ist, dass der erklärte Abbruch keiner war und dass das im Herbst 2019 begonnene reguläre Bewerbungsverfahren einfach wiederaufgenommen werden kann.
Dieser für uns alle so erleichternden Nachricht ist eine intensive Aussprache in großer Runde vor dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. An dieser nahmen die ASG-Schulpflegschaftsvorsitzende Corine Vega und ihre Stellvertreterin Dr. Silvia Urban teil. Seitens der Stadt als Schulträger haben sich Dezernent Jens Menzel und die stellvertretende Leiterin des Hürther Schulamts, Claudia Neumann, auf den Weg nach Düsseldorf gemacht. Unterstützung aus der Politik gab es vom Hürther CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock und der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Sigrid Beer von den Grünen. Die Obere Schulaufsichtsbehörde war durch Landesregierungsschuldirektorin Inge Mertens-Billmann und die juristische Dezernentin Frau Faulenbach vertreten. Zusätzlich waren noch Vertreter des Schulministeriums zugegen – und natürlich die Mitglieder des Petitionsausschusses.
Corine Vega und Dr. Silvia Urban hatten den Eindruck, dass im Laufe der Debatte sehr deutlich geworden ist, dass aus unserer Sicht nie das Ob und nie das Wer, sondern immer nur das Wie in Frage gestellt worden ist: Es stand nicht zur Diskussion, ob das Vorgehen der Bezirksregierung juristisch zulässig war oder nicht. Es wurde auch nie danach gefragt, wer da eigentlich an die Spitze des ASG gesetzt werden soll. Nein, es ging und geht vielmehr darum, wie die Bezirksregierung das ganze Verfahren gestaltet hat. Denn die Behörde, die unter Berufung auf §61 Abs. 4 eine Schulleiterin oder einen Schulleiter einfach einsetzen will und darf, sollte dies mit ganz besonders viel Fingerspitzengefühl tun.
Erlaubt der Gesetzgeber in diesen Fällen doch der Behörde, sich über die Köpfe von Schulkonferenz und Schulträger einfach hinwegzusetzen und unter doppelt ungünstigen Voraussetzungen jemanden an der Spitze einer Schule zu installieren: Erstens wäre es schon ein ausgesprochen großer Zufall, wenn die eingesetzte Schulleitung lauteren Herzens von sich behaupten könnte, seit jeher gewünscht zu haben, an genau jener Schule zu landen. Und zweitens wird es wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen, dass eine Schulgemeinde eine „par ordre du mufti“ eingesetzte Schulleitung vorbehaltlos und mit offenen Armen willkommen heißt. Hätte man doch bei einer regulären Stellenausschreibung die Gelegenheit gehabt, 1. Vorschläge zum Anforderungsprofil einzubringen, 2. vorab mehrere Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und 3. schließlich ein Votum für einen Favoriten abzugeben. Dieses muss von der Schulaufsichtsbehörde in der Besetzungsentscheidung zumindest „gewürdigt“ werden, wie es im Gesetz heißt.
All diese Formen der demokratischen Beteiligung der Schulgremien gibt es im Falle von §61 Abs. 4 nicht. Eben darum hat das Schulministerium in weiser Voraussicht eine Handreichung eigens für diesen heiklen Fall herausgegeben. Darin wird den Schulaufsichtsbehörden ans Herz gelegt, doch rechtzeitig die Schulgremien und den Schulträger einzubinden und auf Dialog statt obrigkeitliches Bestimmertum zu setzen.
Das alles haben wir jedoch im Fall des ASG schmerzlich vermisst. Und wir haben bemängelt, dass wir keine Antworten auf wesentliche Fragen erhalten: Warum wurde ausgerechnet das ASG für diese Inanspruchnahme ausgesucht? Warum war man bereit, dafür sogar ein längst begonnenes, reguläres Verfahren abzubrechen? Welche Umstände genau steckten hinter den „dringenden dienstlichen Gründen“, die die Behörde ins Feld führte?
Konkrete Antworten auf diese Fragen blieb die Behörde auch heute im Petitionsausschuss schuldig. Doch in Anbetracht des Endergebnisses erscheint es müßig, dies noch weiter zu diskutieren. Was bleibt, ist ein Sieg: nicht der der Initiatorinnen und Initiatoren dieser Petition, auch nicht der von mehr als 3500 Bürgerinnen und Bürgern über eine Behörde oder der verschiedener engagierter Politikerinnen und Politiker über die Exekutive, sondern ein Sieg der Demokratie! -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 23 Jun 2020Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
alles Bangen und Hoffen hat heute ein glückliches Ende gefunden! Wir freuen uns über alle Maßen, euch/Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer gemeinsamen Petition erfolgreich gewesen sind!
Um kurz vor 16 Uhr, nach weniger als einer Stunde intensiver Beratung in einer kurzfristig anberaumten Sitzung des Petitionsausschusses, war die Sache klar: Die Vertreterinnen und Vertreter des Schulministeriums und der Bezirksregierung teilten mit, dass sie die Schulleitung nicht gemäß §61 Abs. 4 besetzen werden. Die Inanspruchnahme ist vom Tisch! Der Abbruch des regulären Bewerbungsverfahrens ist vom Tisch! Und der kommissarische Schulleiter, Thorsten Jürgensen-Engl, bleibt bis zum Abschluss des offiziellen Verfahrens im Amt.
In zwei von drei Forderungen wurde damit exakt unserer Petition entsprochen. Eine marginale Änderung ergibt sich dadurch, dass die Bezirksregierung zu der Auffassung gekommen ist, dass der erklärte Abbruch keiner war und dass das im Herbst 2019 begonnene reguläre Bewerbungsverfahren einfach wiederaufgenommen werden kann.
Dieser für uns alle so erleichternden Nachricht ist eine intensive Aussprache in großer Runde vor dem Petitionsausschuss des Landtags NRW vorausgegangen. An dieser nahmen die ASG-Schulpflegschaftsvorsitzende Corine Vega und ihre Stellvertreterin Dr. Silvia Urban teil. Seitens der Stadt als Schulträger haben sich Dezernent Jens Menzel und die stellvertretende Leiterin des Hürther Schulamts, Claudia Neumann, auf den Weg nach Düsseldorf gemacht. Unterstützung aus der Politik gab es vom Hürther CDU-Landtagsabgeordneten Frank Rock und der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Sigrid Beer von den Grünen. Die Obere Schulaufsichtsbehörde war durch Landesregierungsschuldirektorin Inge Mertens-Billmann und die juristische Dezernentin Frau Faulenbach vertreten. Zusätzlich waren noch Vertreter des Schulministeriums zugegen – und natürlich die Mitglieder des Petitionsausschusses.
Corine Vega und Dr. Silvia Urban hatten den Eindruck, dass im Laufe der Debatte sehr deutlich geworden ist, dass aus unserer Sicht nie das Ob und nie das Wer, sondern immer nur das Wie in Frage gestellt worden ist: Es stand nicht zur Diskussion, ob das Vorgehen der Bezirksregierung juristisch zulässig war oder nicht. Es wurde auch nie danach gefragt, wer da eigentlich an die Spitze des ASG gesetzt werden soll. Nein, es ging und geht vielmehr darum, wie die Bezirksregierung das ganze Verfahren gestaltet hat. Denn die Behörde, die unter Berufung auf §61 Abs. 4 eine Schulleiterin oder einen Schulleiter einfach einsetzen will und darf, sollte dies mit ganz besonders viel Fingerspitzengefühl tun.
Erlaubt der Gesetzgeber in diesen Fällen doch der Behörde, sich über die Köpfe von Schulkonferenz und Schulträger einfach hinwegzusetzen und unter doppelt ungünstigen Voraussetzungen jemanden an der Spitze einer Schule zu installieren: Erstens wäre es schon ein ausgesprochen großer Zufall, wenn die eingesetzte Schulleitung lauteren Herzens von sich behaupten könnte, seit jeher gewünscht zu haben, an genau jener Schule zu landen. Und zweitens wird es wohl nur in den seltensten Fällen vorkommen, dass eine Schulgemeinde eine „par ordre du mufti“ eingesetzte Schulleitung vorbehaltlos und mit offenen Armen willkommen heißt. Hätte man doch bei einer regulären Stellenausschreibung die Gelegenheit gehabt, 1. Vorschläge zum Anforderungsprofil einzubringen, 2. vorab mehrere Bewerberinnen und Bewerber kennenzulernen und 3. schließlich ein Votum für einen Favoriten abzugeben. Dieses muss von der Schulaufsicht in der Besetzungsentscheidung zumindest „gewürdigt“ werden, wie es im Gesetz heißt.
All diese Formen der demokratischen Beteiligung der Schulgremien gibt es im Falle von §61 Abs. 4 nicht. Eben darum hat das Schulministerium einst eine Handreichung eigens für diesen heiklen Fall herausgegeben. Darin wird der Schulaufsicht ans Herz gelegt, doch rechtzeitig die Schulgremien und den Schulträger einzubinden und auf Dialog statt obrigkeitliches Bestimmertum zu setzen.
Das alles haben wir jedoch im Fall des ASG schmerzlich vermisst. Und wir haben bemängelt, dass wir keine Antworten auf wesentliche Fragen erhalten: Warum wurde ausgerechnet das ASG für diese Inanspruchnahme ausgesucht? Warum war man bereit, dafür sogar ein längst begonnenes, reguläres Verfahren abzubrechen? Welche Umstände genau steckten hinter den „dringenden dienstlichen Gründen“, die die Behörde ins Feld führte?
Konkrete Antworten auf diese Fragen blieb die Behörde auch heute im Petitionsausschuss schuldig. Doch in Anbetracht des Endergebnisses erscheint es müßig, dies noch weiter zu diskutieren. Was bleibt, ist ein Sieg: nicht der der Initiatorinnen und Initiatoren dieser Petition, auch nicht der von mehr als 3500 Bürgerinnen und Bürgern über eine Behörde oder der verschiedener engagierter Politikerinnen und Politiker über die Exekutive, sondern ein Sieg der Demokratie!
Debate
Wir leben im 21.Jahrhundert. Die Vorgehensweise der Schulbehörde ein seit Monaten laufendes Bewerbungsverfahren einfach "par ordre du mufti"abzubrechen, ohne jegliche demokratische Mitwirkung der Gremien in der Schule, ist absolut aus der Zeit gefallen. Das ist ein Relikt der Adenauerzeit als man demokratische Mitwirkung der Bürger nicht so gerne sah.
Herr Jörgensen-Engl ist ja nicht aus der Welt, sondern kann doch auch als stellvertretender Schulleiter gestalten.