Glinide (Repaglinid, Nateglinid) sollen in Deutschland nicht vom Markt genommen werden.
Begründung:
Glinide sind bewährte Medikamente zur Senkung des Blutzuckers, zu denen aber auf Grund ihrer Patentfreiheit es sich für niemanden mehr lohnen wird, eine sogenannte Endpunktstudie nach heutigen Kriterien anzustellen, genauso wenig wie für die vom gemeinsamen Bundesausschuss bevorzugten, eng mit den Gliniden verwandten Sulfonylharnstoffen. Repaglinid hat gegenüber Sulfonylharnstoffen die Vorteile der Verwendbarkeit auch bei Nierenschwäche sowie der kürzeren Wirkungsdauer und damit größeren Anpassbarkeit an wechselnde Tagesabläufe und etwas geringere Unterzuckergefahr. Mangels der Endpunktstudien sollen nur die Glinide in Deutschland vom Markt genommen werden, obwohl es keine Hinweise auf schädliche Wirkungen im Vergleich zu den Sulfonylharnstoffen gibt. Damit würden teurere und zum Teil für die Betroffenen erheblich aufwändigere und sogar unterzuckerträchtigere (Insulin) Alternativen gewählt werden müssen, obwohl sich Sicherheit und Nutzen der Therapie unter dem Strich allenfalls unwesentlich bessern würden. Bitte schränken Sie die Therapiemöglichkeiten nicht unnötig ein, zumal wie in diesem Fall sogar unter Verteuerung der Behandlung!
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Dachau, 01.02.2016 (aktiv bis 31.03.2016)