Region: EU Kommission für Gesundheit und Lebensmittelrecht
Økonomi

Rettet Canihua - Regulierungswut der EU stoppen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Vytenis Andriukaitis EU Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelrecht
1.191 Støttende

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  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Mislykket

Der Rohstoff Canihua (lat.Chenopodium pallidicaule) wurde im Januar 2017 seitens der EU Kommission auf die sogenannte Novel Food Liste gesetzt, in der Produkte geführt werden, die nicht als Lebensmittel gelten. Damit ist der Rohstoff und Produkte, die den Rohstoff beinhalten, in der EU nicht mehr als Lebensmittel verkehrsfähig. Er darf ab sofort nicht mehr verkauft oder in Lebensmitteln verarbeitet werden.

Wir wollen mit dieser Petition erreichen, dass der Rohstoff Canihua von der zuständigen EU Kommission unverzüglich aus der Novel Food Verordnung gestrichen wird und auf die Liste des Bundesministeriums für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "BVL" gesetzt wird, damit der Rohstoff und Lebensmittel, in denen der Rohstoff verarbeitet wird, ab sofort wieder angeboten werden dürfen.

Begrundelse

Canihua gehört wie Quinoa und Amaranth zur Familie der sogenannten Fuchsschwanzgewächse, kommt aus Peru und wird dort seit Jahrhunderten konsumiert. Canihua ist sehr reich an Folsäure, Mineralien sowie ungesättigten Fettsäuren und ist daher ernährungsphysiologisch sehr wertvoll.

Folgende Gründe sprechen eindeutig dafür, dass Canihua nicht unter die Novel Food Verordnung fällt: 1. Canihua und Quinoa sind botanisch eng verwandt. Warum gilt Quinoa als Lebensmittel und Canihua nicht? 2. Recherchen haben ergeben, dass Canihua in Europa bereits vor 1997 konsumiert wurde. Die Novel Food Verordnung gild nur für solche Rohstoffe, die erst nach 1997 in die EU importiert wurden. 3. Es gibt Nachweise für Kultivierungsversuche in Europa, die auf das frühe 20. Jahrhundert zurück gehen, sowie Hinweise auf Importe in hohem Umfang. 4. In Finnland wurde 1995 über den Verzehr von Canihua berichtet. 5. Die Schnitzer GmbH & Co. KG hat Canihua und das Schnittbrot Canihua active-mineral im Jahr 2008 auf den Markt gebracht, da eine Vermarktungsgenehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung aus dem Jahr 2007 vorlag, in der Canihua explizit erwähnt wird. Unsere Ansicht wurde des Weiteren bestätigt, da der Rohstoff in der EU-Commission Regulation No 752/2014 vom 24. Juni 2014 bezüglich Rückstandhöchstmengen VO genannt wurde. Welcher Rohstoff wird genannt, der nicht als Lebensmittel gilt? 6. Aufzeichnungen der Azteken, die auf das 14. Jahrhundert zurückgehen, belegen, dass der Rohstoff seither von Menschen verzehrt wird.
7. Die Schnitzer GmbH & Co. KG verfolgt bei ihren Produkten das Ziel, mit natürlichen Inhalten einen Mehrwert für die Gesundheit zu generieren. Dabei sind Rohstoffe wie beispielsweise Canihua sehr wichtig und hilfreich. Für Menschen mit Zöliakie sind solche hochwertigen Rohstoffe essentiell, um ihren Organismus über die täglichen Ernährung mit Vitaminen und Mineralstoffen zu versorgen.

Uns ist kein nachvollziehbaren Grund bekannt, der es rechtfertigt, diesen hervorragenden Rohstoff aus der EU zu verbannen. Es handelt sich um Willkür zum Schaden der Verbraucher. Die Gurkenkrümmung und Kartoffelsorte Linda lassen grüßen.

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Nyheder

  • Liebe Unterstützende,
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    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die EU hat wie der EUR zwei Seiten. Die eine Seite bringt Annehmlichkeiten für die Bürger, Reisefreiheit, einheitliche Währung, leichterer Handel usw., die Andere Seite dient der freien Markwirtschaft, wobei diese nur wenige wirklich frei macht aber die anderen die die den Mehrwert erarbeiten immer ärmer. Die Wirtschafts- und Finanzkartelle spielen ihre Macht auf allen nur erdenklichen Gebieten aus, die große Masse wird nur mit kleinen Zugeständnissen ruhig gestellt. Mit gesunden Lebensmitteln ist es genau das selbe, was dem Maximalprofit behindert wird untersagt. Die reg. Parteien wollen es.

In der entprechenden Liste der EU findet man unter dem Namen dieses Lebenmittel folgende Kategorisierung: "Dieses Produkt war als Lebensmittel- oder Lebensmittelzutat auf dem Markt und wurde vor dem 15. Mai 1997 in erheblichem Maße konsumiert. Der Zugang zu diesem Markt unterliegt daher nicht der Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Rates." Insofern scheint die Petition auf Fake-News zu beruhen.

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