Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Bargeld ist Freiheit !!!
Die Freiheit des Menschen ist unverletzlich!
Bei einem Strom-Blackout funktioniert keine bargeldlose Zahlung mehr!
Menschen –ohne Zugang– zu elektronischen Zahlungssystemen werden benachteiligt!
Die Bevölkerung hat ein Recht auf Bargeld!
Bargeldobergrenzen sind abzuschaffen!
Das geplante Verbot von Bargeld verstößt gegen Art. 3 (2) 2 GG und Art. 19 GG (2)!
Bargeld garantiert Anonymität von selbstbestimmten Kaufentscheidungen –ohne Auskünfte gegenüber Dritten!
Die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel muss für Verbraucher und Wirtschaft überall akzeptiert
und gesetzlich sichergestellt sein!
Das europäische Zentralbankgeld kommt – wenn auch vorerst als Projekt!
Begründung
Begründung:
Das Gesetz zum Erhalt des Bargeld hat sicherzustellen, dass die Akzeptanz von Bargeld als Zahlungsmittel nicht durch EU-Vorgaben, deutsche Gesetze oder Deutsches Steuerrecht benachteiligt wird! Die Grundversorgung von Bargeld durch den Gesetzgeber muss bewahrt, verteidigt und geschützt werden!
Privatsphäre und Datenschutz sind zwei Grundrechte, die im Grundgesetz Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG und in den EU-Verträgen und in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind.
Der Einzelhandel darf Bargeldzahlungen nicht ablehnen –außer– beide Parteien haben sich vorab auf eine andere Zahlungsweise geeinigt! Q.: „Wer den Verkehr mit Bargeld einschränkt, der will es abschaffen." /Berliner Zeitung 14.11.22, „Bargeld-Verbot kommt.“/Anwalt.de 04.06.23