Petycja jest adresowana do:
Ministerium für Kultus, Jugend, Sport Baden-Württemberg
Ziel dieser Initiative ist es, dass Arbeitsgemeinschaften (AGs) wie Chöre, Orchester, Theatergruppen usw. sowie das Singen und Spielen von Blasinstrumenten in der Schule unter Einhaltung eines Hygienekonzepts, wie es z. B. für Jugendmusikschulen oder rheinland-pfälzische Schulen gilt, auch in Baden-Württemberg zu erwirken.
Abgewendet werden sollen damit folgende drei Passagen des Schreibens: 1. „Eine jahrgangsübergreifende Gruppenbildung ist grundsätzlich nicht möglich.“ (S. 2) 2. „Die Regelungen zur Gruppenzusammensetzung gelten auch für Arbeitsgemeinschaften bzw. den Ergänzungsbereich und für den Ganztag.“ (S. 2) 3. „Singen in geschlossenen Räumen ist ausgeschlossen, dies gilt auch für die Verwendung von Blasinstrumenten.“ (S. 3)
Quelle: Konzept für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen an den auf der Grundschule aufbauenden Schularten vom 7.7.2020, S. 2-3, (Baden-Württemberg):
https://km-bw.de/site/pbs-bw-km-root/get/documents_E788713641/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/KM-Homepage/Artikelseiten%20KP-KM/1_FAQ_Corona/2020%2007%2007%20Anlage_Konzept_R%C3%BCckkehr_Regelbetrieb.pdf
Uzasadnienie
Im Gegensatz zu Jugendmusikschulen und Schulen anderer Länder (z.B. Rheinland-Pfalz) sollen im kommenden Schuljahr (2020/21) die Bildung jahrgangsübergreifender Gruppen, das Singen sowie Spielen von Blasinstrumenten weiterhin grundsätzlich untersagt bleiben! Dies bedeutet ein Verbot sämtlicher AGs. Es dürfen demnach keine Chöre, Orchester, Theater- und Musical-Gruppen, Sport-AGs oder sonstige Gruppen wie die Schülermitverantwortung (SMV) stattfinden. In Anbetracht der kommenden Lockerungen im gesellschaftlichen und schulischen Bereich (keine Abstandsregeln nach den Sommerferien), abweichender Regelungen in Musikschulen und Schulen anderer Bundesländer (z.B. Rheinland-Pfalz) und unter Berücksichtigung des aktuell niedrigen Infektionsgeschehens, stehen die Regelungen in keinem akzeptablen Verhältnis zu dem dadurch entstehenden Schaden für die Persönlichkeitsbildung, musikalische Entwicklung und das Engagement der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Schulgemeinschaft. Deshalb muss das Inkrafttreten des vorliegenden Konzepts unbedingt verhindert werden! Da die geplanten Reglungen Auswirkungen auf die Planungen des nächsten Schuljahres haben (Lehrerstellen, Lehrerdeputate, Stundenpläne etc.) und auch mit finanziellen Einsparungen einhergehen, ist zu erwarten, dass es selbst bei dauerhaft geringem Infektionsgeschehen nur schwer möglich sein wird, einmal in Kraft getretene Regelungen wieder rückgängig zu machen. Deshalb ist es dringend notwendig, dass die AG-Stunden möglichst in vollem Umfang erwalten werden!