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Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags
Wir fordern klare Regeln für öffentliche Badestellen z.B. Naturbäder
Aufgrund eines Gerichtsurteils Ende 2017, bei welchem eine Gemeinde für den beinahe Ertrinkungstod eines jungen Mädchens haftbar gemacht wurde, befinden sich etliche Gemeinden in Bayern derzeit in der verzwickten Lage, dass sie nicht wissen, ob sie ihre kostenlose Badestelle aktuell der Öffentlichkeit zugänglich machen dürfen und wenn ja, unter welchen Umständen.
(https://kommunal.de/badestellen-urteil?fbclid=IwAR2Fhsf4QfSk8DbOkIYk9rIx7tXs_QTP_LQj-1vte31qxmJH3pwJoQ7HWVo)
Befürchtete Folgen sind Erhebung von Eintrittspreisen, die Schließung oder der Rückbau des Bades, da sich viele Gemeinden eine Badeaufsicht, welche ohnehin nur schwer zu finden ist, nicht leisten können.
Wir fordern deshalb Gemeinden von der Aufsichtspflicht zu entlassen, wenn diese das Bad kostenlos zur Verfügung stellen, unabhängig davon, welche Einrichtungen sich an der Badestelle befinden. (Duschen, Umkleiden, Toiletten, Kiosk)
Gemeinden sollen dadurch nicht von der Verkehrssicherungspflicht für angebrachte Geräte entlassen werden. Zum Beispiel Wartung der Einstiege/Rutsche, Ausbaggern der Sprungbretter..
Dôvody
Kommt es zu Schließungen dieser öffentlichen Einrichtungen, welche meist bei Hochbetrieb von Hilfsorganisationen wie der Wasserwacht oder der DLRG beaufsichtigt werden, weichen immer mehr Menschen auf unbewachte Badestellen und Flüsse aus. Es ist zu befürchten, dass Badeunfälle an gänzlich unbewachten Gewässern mit gravierenderen Folgen enden.
PS: Auch an Flüssen und Seen, welche nicht bewacht sind, müssen Eltern auf Ihre Kinder aufpassen. Die Tatsache, dass Wachpersonal anwesend ist, darf von Eltern nicht als Freifahrtschein zur Entbindung der Aufsichtspflicht gewertet werden.