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Rettungsdienst Abschaffung des §19.6 Wegfall von ca. 3000 Arbeitsplätze in NRW

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In Nordrhein Westfalen wird das Rettungswesen derzeit im so genannten Dualen System organisiert. Dies bedeutet, dass neben dem öffentlichen Rettungsdienst die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen für Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auch außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes auf genehmigter Grundlage möglich ist. In diesem Zusammenhang sind auf „genehmigter Basis“ viele private Firmen sowie Hilfsorganisationen tätig. Im Wesentlichen geht es um die geplante Abschaffung der §19 Absatz 6 des Rettungsdienstgesetzes NRW. Diese Vorschrift hat allen, die bislang eine fahrzeugbezogene, befristete Genehmigung für den Einsatz eines Rettungswagens/ Krankentransportwagens hatten, einen Rechtsanspruch auf Wiedererteilung, wenn nichts Vorwerfbares vorgelegen hatte. Dieser Rechtsanspruch, der sich aus den notwendigen Sicherstellung eines ausreichenden Bevölkerungsschutzes begründete, erlaubte den Unternehmen Dauerbeschäftigungsverhältnisse mit qualifizierten Rettungssanitätern/Rettungsassistenten einzugehen. Der Wegfall des § 19 Abs. 6 wird zur Folge haben: die Dauerarbeitsverhältnisse werden für die Dauer der Genehmigung (in der Regel höchstens 5 Jahre) zu befristeten Arbeitsverhältnissen runtergestuft, ob sich dann qualifizierte Kräfte finden, ist fraglich, Investitionen werden hinausgeschoben. Sollte der §19 Absatz 6. gestrichen werden, ist eine Verlängerung der Genehmigung immer der Willkür der Aufsichtsbehörde unterworfen. Somit müssten alle Arbeitsverträge mit Ablauf der Genehmigung befristet werden. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Verträge. Das Beste für Hilfsorganisationen und Unternehmer wären dann Leiharbeiter. Somit fallen die 3000 unbefristeten Arbeitsplätze in NRW weg. In einem Schreiben vom Minister für Arbeit, Guntram Schneider heißt es in seiner Stellungnahme vom 02.12.2013, dass wenn es zur Streichung des §19.6. RettG NRW kommt, Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssten (Schreiben als Anlage). Im Koalitionsvertrag Stand Sommer 2013 wurde in Zeile 6084-6090 festgehalten: „Durch die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes müssen daher unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben öffentliche Planung und Einsatzleitung gesichert sein, und qualifizierte Dauerarbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifvereinbarungen Grundlage eines stabilen Systems mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern bleiben. Letztere sind wegen ihrer großen Mobilisierungsfähigkeit von ehrenamtlichen, gleichwohl ausgebildeten Helferinnen und Helfern insbesondere bei Großschadensereignissen unverzichtbar.“ Zu den europarechtlichen Vorgaben der Rechtsanwälte RWP aus Düsseldorf vom 12.05.2014 kommt man in einem Gutachten zu den EU Richtlinien 2014/24/EU und 2014/23/EU zu dem Schluss, dass es aus Europäischer Sicht keinen Grund zu bereits erteilter Genehmigungen gibt, diese einzuschränken oder zu versagen. Somit ist es eine rein politische Entscheidung in NRW ob die unbefristeten Arbeitsplätze aufgehoben werden. Am Rande sei noch erwähnt, dass dieses Thema auch im Land Bayern und Niedersachsen für ein neues Gesetz diskutiert wurde, dies aber auf Grund der Arbeitsplatzerhaltung als erledigt betrachtet wurde.

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Es ist sehr wichtig das der §19.6 im Rettungsdienstgesetz erhalten bleibt, da somit auch die Gewährleistung von langjährigen unbefristeten Arbeitsplätzen im Rettungsdienst und Krankentransport erhalten bleiben und nicht wie das Arbeitsministerium vorschlägt "Betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden müssen".

Bei dem Wegfall müssten alle Arbeitsverträge in Befristete gewandelt werden, außerdem würde auch die Qualität leiden weil Unternehmer sich genauer Überlegen müssten in die Zukunft zu investieren.

Bitte Helft all den Arbeitnehmern bei den Privaten Rettungsdiensten sowie den Arbeitnehmern bei den ausgegliederten privatisierten Hilfsorganisationen.

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Der Erhalt des § 19 Abs. 6 kann ein Zeichen setzen gegen Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge. Das hätte zur Folge das es weiterhin unbefristete Arbeitsverträge gibt mit der beruhigenden Perspektive als Mitarbeiter in einem entsprechenden Betrieb, das der Arbeitsplatz bei normaler Arbeitsleistung und vernünftigem Verhalten auf Dauer gesichert ist. Dann ist der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin sehr viel sicherer in der eigenen Lebensplanung. Die soziale Absicherung ist deutlich besser. Zufriedene Mitarbeiter sind immer die besseren Mitarbeiter. Langjährige Erfahrung bringt Qualität.

Wer sich die betreffende Vorschrift des RettG NRW anschaut, erkennt schnell, worum es geht: es ist der Bestandsfreibrief für Rosinenpicker. "Gewinne privatisieren - Verluste sozialisieren" kann aber nicht der richtige Weg sein, und deshalb unterstütze ich diese Petition NICHT.

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