Region: Röthlein
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Construction

Röthlein gegen Gestaltungssatzung

Petition is addressed to
Bürgermeister Peter Gehring mit Gemeinderat

382 signatures

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  1. Launched February 2024
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  4. Dialog with recipient
  5. Decision

Petition is addressed to: Bürgermeister Peter Gehring mit Gemeinderat

Wir fordern den Gemeinderat auf, die geplanten Sanierungsregeln für die Altorte in Heidenfeld, Hirschfeld und Röthlein ausschließlich in einem unverbindlichen Gestaltungs-Leitfaden zu regeln und KEINE verbindliche Gestaltungs-Satzung zu erlassen.

Reason

Die Gebäude in den Altorten stehen schon - der Bestandsschutz soll angegriffen werden.
Möchte jemand im Neubaugebiet bauen und einen Bauplatz von der Gemeinde kaufen, weiß er IM VORAUS, welche Auflagen dort gelten. Passen die Vorgaben des Bebauungsplans nicht zu den individuellen Bau-Vorstellungen hat derjenige die Wahl, den Bauplatz von der Gemeinde nicht zu kaufen.
Die Eigentümer in den Altorten haben keine Wahl. Uns gehören die betroffenen Immobilien schon (seit Generationen). Und durch eine verbindliche Gestaltungs-Satzung werden unsere bestehenden Rechte an den Grundstücken massiv eingeschränkt. Bei Renovierungen und Umbauarbeiten sollen künftig strengere Regelungen gelten als im Neubaugebiet.
Hinzu kommt, dass die Information über das geplante Vorhaben nur spärlich und zeitlich deutlich verzögert erfolgte. Die Bürger wurden in den Entscheidungsprozess nicht einbezogen.

Thank you for your support, Jochen Schmidt , Röthlein
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 02/05/2024
Petition ends: 08/15/2024
Region: Röthlein
Topic: Construction

News

  • Hallo zusammen,

    zwar konnten wir die Empfehlungen der Beratungsgruppe nicht einsehen (s. Nachricht vom 14.05.2024), uns wurde aber inzwischen ein Entwurf eines Gestaltungsleitfadens übermittelt (Kopie anbei), der aus den Empfehlungen dieser Beratungsgruppe erarbeitet wurde.

    Im Seitenwechsel der Seiten 3 und 4 steht, dass der Leitfaden uns Bürgern als Hilfestellung und Orientierung dienen soll, um von schematischen Abbildungen ergänzt, die GRUNDSÄTZE DER SATZUNGSINHALTE zu illustrieren. Auch ganz am Ende heißt es „Diese SATZUNG tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft“.

    Wir können an dieser Stelle nur hoffen, dass unsere Petition, die ja eine ausschließliche (freiwillige) Leitfadenregelung gefordert hat, ernst genommen und der vorgelegte Leitfaden nicht um eine Satzung ergänzt wird.

    Über den beigefügten Entwurf – sowie unseren Bürgerantrag „Röthlein gegen Gestaltungssatzung“ – wird der Gemeinderat am

    DIENSTAG,

    04.06.2024
    um 19 Uhr

    in der Mehrzweckhalle Heidenfeld

    beraten. Dieser Termin dürfte uns also alle sehr interessieren! Vorsorglich wurden wir bereits im Vorfeld darauf hingewiesen, dass für alle Nicht-Gemeinderäte an diesem Termin ein Redeverbot gilt.

    Ich denke, eine Renovierung unserer Bestands-Immobilien sollte mit dem vorgelegten Entwurf – sofern er denn so verabschiedet wird – problemlos möglich sein. Inwiefern der Gemeinderat bei der Notwendigkeit von Baugenehmigungen z.B. für eine `moderne´ Terrassenüberdachung oder einen Umbau einer Scheune in Wohnraum dann auf die Einhaltung der Soll-Vorschriften pocht, bleibt abzuwarten.

    Wir bedanken uns nochmals für die breite Unterstützung in allen Gemeindeteilen - auch in den nicht unmittelbar betroffenen Baugebieten. Erst die Masse der Unterschriften hat dazu geführt, dass wir ernst genommen und nicht mehr abgetan wurden als halluzinierende, verirrte Einzelmeinungen gegen die Satzung, die darüber hinaus nicht in der Lage gewesen wären, sich frühzeitig über dieses Vorhaben zu informieren und die diesbezüglichen Kommunalnachrichten zu verfolgen. Gemeinsam haben wir dennoch Einiges gegen den ursprünglichen Satzungs-Bürokratie-Wahnsinn erreichen können.

    Wir haben jetzt ein halbes Jahr intensiv gegen die Gestaltungssatzung in den Altorten gekämpft, viel Zeit und Mühe investiert und hoffen, das Thema hiermit abschließen zu können.

    Viele Grüße
    Jochen, Katharina, Hugo und Jessi
  • Liebe Mitstreiter,

    im Amtsboten Nr. 17/24 wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinderatssitzung zur Behandlung des Bürgerantrags deshalb verschoben wurde, weil das Planungsbüro mit der Erstellung eines NEUEN Entwurfs einer GestaltungsSATZUNG anhand der Empfehlungen der eingesetzten Beratungsgruppe noch nicht fertig ist.

    Es wird also einen neuen Satzungsentwurf geben. Und das zum Einen, obwohl sich 533 Röthleiner innerhalb kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift ausdrücklich GEGEN eine verbindliche Satzung ausgesprochen haben. Zum Anderen wurden wir betroffene Eigentümer wieder nicht einbezogen... Dafür aber ein Gremium aus nicht gewählten „Beratern“.

    Wir haben daher (diesmal schriftlich) beantragt, in die genannten Empfehlungen Einsicht nehmen zu dürfen, um zumindest erahnen zu können, was auf uns zukommt. Diese Anfrage wurde vom Bürgermeister nicht beantwortet.

    Und das, obwohl ja seitens der Gemeinde immer wieder in Wort und Schrift (z.B. Amtsbote Nr. 2/24, Seite 3) beteuert wird, dass interessierte Bürger jederzeit alle Unterlagen hinsichtlich geplanter Gestaltungssatzung und Leitfaden im Rathaus nicht nur hätten einsehen, sondern sogar hätten abholen können, aber daran lediglich spärliches Interesse gezeigt wurde. Tatsächlich blieb unsere Anfrage, den Satzungsentwurf im Dezember 2023 einzusehen, noch bevor dieser auf der Gemeindehomepage veröffentlich wurde, erfolglos. Ebenso unser kürzlicher Versuch, die aktuelle, geänderte Fassung einzusehen.

    Es bleibt also alles wie gehabt im Umgang mit uns Bürgern: Wir werden nicht in die Entscheidungen über unser Eigentum einbezogen, wir dürfen noch nicht einmal in das geplante Vorhaben Einsicht nehmen und es ist wieder eine verbindliche Satzung anstelle eines freiwilligen Leitfadens in Planung.

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