Wir fordern den Gemeinderat auf, die geplanten Sanierungsregeln für die Altorte in Heidenfeld, Hirschfeld und Röthlein ausschließlich in einem unverbindlichen Gestaltungs-Leitfaden zu regeln und KEINE verbindliche Gestaltungs-Satzung zu erlassen.
Begrundelse
Die Gebäude in den Altorten stehen schon - der Bestandsschutz soll angegriffen werden.
Möchte jemand im Neubaugebiet bauen und einen Bauplatz von der Gemeinde kaufen, weiß er IM VORAUS, welche Auflagen dort gelten. Passen die Vorgaben des Bebauungsplans nicht zu den individuellen Bau-Vorstellungen hat derjenige die Wahl, den Bauplatz von der Gemeinde nicht zu kaufen.
Die Eigentümer in den Altorten haben keine Wahl. Uns gehören die betroffenen Immobilien schon (seit Generationen). Und durch eine verbindliche Gestaltungs-Satzung werden unsere bestehenden Rechte an den Grundstücken massiv eingeschränkt. Bei Renovierungen und Umbauarbeiten sollen künftig strengere Regelungen gelten als im Neubaugebiet.
Hinzu kommt, dass die Information über das geplante Vorhaben nur spärlich und zeitlich deutlich verzögert erfolgte. Die Bürger wurden in den Entscheidungsprozess nicht einbezogen.
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Hallo zusammen,
zwar konnten wir die Empfehlungen der Beratungsgruppe nicht einsehen (s. Nachricht vom 14.05.2024), uns wurde aber inzwischen ein Entwurf eines Gestaltungsleitfadens übermittelt (Kopie anbei), der aus den Empfehlungen dieser Beratungsgruppe erarbeitet wurde.
Im Seitenwechsel der Seiten 3 und 4 steht, dass der Leitfaden uns Bürgern als Hilfestellung und Orientierung dienen soll, um von schematischen Abbildungen ergänzt, die GRUNDSÄTZE DER SATZUNGSINHALTE zu illustrieren. Auch ganz am Ende heißt es „Diese SATZUNG tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft“.
Wir können an dieser Stelle nur hoffen, dass unsere Petition, die ja eine ausschließliche (freiwillige) Leitfadenregelung gefordert hat, ernst genommen und... mere -
Liebe Mitstreiter,
im Amtsboten Nr. 17/24 wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinderatssitzung zur Behandlung des Bürgerantrags deshalb verschoben wurde, weil das Planungsbüro mit der Erstellung eines NEUEN Entwurfs einer GestaltungsSATZUNG anhand der Empfehlungen der eingesetzten Beratungsgruppe noch nicht fertig ist.
Es wird also einen neuen Satzungsentwurf geben. Und das zum Einen, obwohl sich 533 Röthleiner innerhalb kürzester Zeit mit ihrer Unterschrift ausdrücklich GEGEN eine verbindliche Satzung ausgesprochen haben. Zum Anderen wurden wir betroffene Eigentümer wieder nicht einbezogen... Dafür aber ein Gremium aus nicht gewählten „Beratern“.
Wir haben daher (diesmal schriftlich) beantragt, in die genannten Empfehlungen Einsicht nehmen... mere -
Änderungen an der Petition
den 12-04-2024
Debatter
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Hvorfor folk underskriver
Biebergemünd
Meine Familie ist betroffen.
Ich denke nicht, dass eine Satzung zum Erhalt, sondern zum Verfall der Ortskerne führt.
Röthlein
Eigenentscheidung!
Röthlein
Meinungsfreiheit jeder soll selber entscheiden wie er sein Eigenheim gestalten will
Heidenfeld
Sollte jeder selbst entscheiden wie er seine Immobilie verändert
Geldersheim
Den Gemeinden muss es ein Anliegen sein, dass der Altort nicht ausstirbt. Sie müssen einerseits darauf achten, dass das Ortsbild erhalten bleibt, andererseits aber die Vorschriften für Bauten und Umbauten so gestalten, dass es für die Bürger machbar bleibt.