Rückgrat der deutschen Wirtschaft schützen: Abschaffung der Erbschaftsteuer!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.485 Unterschriften

Sammlung beendet

7.485 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet März 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 04.06.2026
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Erbschaftsteuer in Deutschland soll vollständig abgeschafft werden. Diese Steuer belastet Familien und Unternehmen unverhältnismäßig, hemmt wirtschaftliches Wachstum und führt zu unnötiger Bürokratie.

Begründung

1.Hemmnis für wirtschaftliches Wachstum

Die Erbschaftsteuer kann Investitionen und unternehmerische Initiative beeinträchtigen. Familienbetriebe und Unternehmen könnten aufgrund der Steuerlast weniger in Expansion und Innovation investieren, was langfristig das Wirtschaftswachstum bremst. Zudem kann die Unsicherheit über zukünftige Steuerbelastungen die Planungssicherheit von Unternehmen negativ beeinflussen.[1]

2.Hoher administrativer Aufwand

Die Erhebung der Erbschaftsteuer ist mit bürokratischem Aufwand verbunden. Die komplexen Bewertungsverfahren für Vermögenswerte und die Durchsetzung der Steuer erfordern erhebliche Ressourcen seitens der Finanzbehörden. Dieser administrative Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zu den tatsächlich erzielten Steuereinnahmen.[2]

3.Doppelbesteuerung

Das vererbte Vermögen wurde bereits während des Lebens des Erblassers besteuert. Eine erneute Besteuerung ist unfair.[3]

Die Abschaffung der Erbschaftsteuer würde nicht nur die wirtschaftliche Zukunft von Familienunternehmen sichern, sondern auch Anreize für eigenständige wirtschaftliche Leistungen erhalten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ABSTIMMUNG21 e. V., Hamburg

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.03.2025
Sammlung endet: 15.06.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

Von dieser ungerechten Steuer sind beileibe nicht nur Selbständige und Unternehmen betroffen, sondern auch der "Kleine Mann". Angenommen ich habe einen kinderlosen Onkel/Tante, so geht das Erbe an die Nichten und Neffen. Der Freibetrag in diesem Fall beträgt nur 20.000 €. Angenommen, ich erbe nun sein Haus, dann wird die Erbschaftsteuer sofort fällig. Ich müsste in diesem Fall das Haus umgehend verkaufen, damit ich die Steuer bezahlen kann. So hätte der sich das mit Sicherheit nicht gedacht...

Durch Freibetrräge zahlen die Erben des Elternhausesi.d.R. keine Erbschaftssteuer. Große Vermögen werden bei der Erbschaftssteuer bevorteilt und zahlen keine oder erheblich weniger Steuer. Die Petition bedient das Narrativ des Verbandes "Die Familienunternehmer", dem Mrd-Unternehmen angehören und nicht der Handwerksbetrieb. Besser wäre ein höherer Freibetrag (5 Mio), für das steuerfreie vererben des Handwerksbetriebes. Darüber gestaffelt besteuert. Zahlung auch in Raten (10 Jahre).

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