Rücknahme der Reform der Schornsteinfeger-Gesetzgebung von 2008

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition soll eine Rücknahme der Reform der Schornsteinfeger-Gesetzgebung (SchfHwG und KÜO) von 2008 erreicht werden.

Begründung

1.Auch nach 14 Jahren hat sich kein freier Markt für die „freien Schornsteinfegertätigkeiten“ entwickelt. Freie Schf. gibt es praktisch nicht, andere Anbieter auch nicht, und die Bezirksschornsteinfeger (BzSchf.) machen sich gegenseitig keine Konkurrenz. Antwort auf Nachfrage unisono: „Das wird aber teurer als bei Ihrem Schf.“ Eine Preisabsprache ist natürlich nicht nachweisbar, aber selbstverständlich kennen die sich und wissen voneinander, was sie nehmen (Ortsgruppe Schornsteinfeger-Innung). Kosten für unser Haus: über 180 € netto für ca. 30 min Arbeit für eine Person.2.Fazit 1: der vermeintlich freie Markt führt nicht zu Preisbegrenzung durch Wettbewerb, sondern zum Gegenteil. Frei sind nur die Preise.3.Aufgrund persönlicher Beziehungen zu Immobilienbesitzern kommt es wohl vereinzelt vor, dass BzSchf. in fremden Kehrbezirken tätig sind. In den allermeisten Fällen aber führen weiterhin die BzSchf. die freien Tätigkeiten in ihrem Kehrbezirk aus und dürfen dann bzw. müssen sogar alle 3 - 4 Jahre zusätzlich eine „Feuerstättenschau“ berechnen, für die sie keine Minute länger arbeiten als in den Jahren dazwischen. Man bekommt zwar einen Feuerstättenbescheid, mit dem man aber nichts anfangen kann (s. o.). Die Kosten bei uns dann weit über 300 € für die besagte halbe Stunde (Verwaltungsaufwand dürfte auch eher gering sein, das erledigt die Schf.-Software).4.Fazit 2: Für die allermeisten Betroffenen ist die Feuerstättenschau völlig sinnlos und zudem ein reines Geldgeschenk an die BzSchf.5.Nebengedanke 1: Das ganze kann schon deshalb nicht funktionieren, weil die meisten Menschen die Schornsteinfeger-Rechnung nicht direkt bekommen, sondern sozusagen versteckt in den Jahresabrechnungen über die Betriebskosten durch Verwalter oder Vermieter. Und die haben natürlich gar keinen Antrieb nach ev. günstigeren Anbietern zu suchen, da sie die Kosten ja einfach weitergeben.6.Nebengedanke 2: das ganze System wäre nur dann verbraucherfreundlich, wenn die Gebühr für die Feuerstättenschau durch erheblich günstigere Kosten für die freien Tätigkeiten mehr als ausgeglichen würde. Das ist aber offensichtlich völlig unrealistisch. Falls es so etwas gibt wie eine Schornsteinfeger-Lobby im Bundestag oder im Bundeswirtschaftsministerium, dann würde ich sagen, die haben ganze Arbeit geleistet: eine scheinbar verbraucherfreundliche, den Wettbewerb ermöglichende Reform, die im Ergebnis jedoch nur die BzSchf. bedient (und das in doppelter Weise, s. o.).7.Gesamtfazit: Die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens von 2008 hat ihr vorgebliches Ziel verfehlt und ist zu korrigieren: Abschaffung der Feuerstättenschau und Erklärung der jetzt freien Tätigkeiten zu hoheitlichen (immerhin geht es um Brand-, Gesundheits- und Umweltschutz) mit gesetzlich festgelegter Gebühr, wobei auch die dann wieder verbindlichen Arbeitswerte und der Faktor/AW kritisch im Sinne der Kostenpflichtigen zu überprüfen wären.

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