Rückrufaktion Aller Tests An Schulen Und Kitas Deutschlandweit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit, Ministerium für Schule und Bildung, Schulaufsichtsbehörde, Gesundheitsämter, Bürgermeister

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

0 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Gesundheit, Ministerium für Schule und Bildung, Schulaufsichtsbehörde, Gesundheitsämter, Bürgermeister

Aufgrund der aktuellen Gefährdungsanalyse von Prof. Dr. Werner Bergholz sowie vorliegenden Beweisen aus Laboren und weiteren Fakten fordern wir umgehend eine Rückruf-Aktion aller Teststäbchen in den Schulen und Kitas. Auf den Teststäbchen befinden sich hochgiftige Stoffe wie Ethylenoxid sowie 2-Chlorethanol (liegt als Beweis vor). Diese Stoffe sind innerhalb der EU verboten und wir beziehen uns hier auch auf die Vorgaben der Lebensmittelindustrie.
Außerdem wurde festgestellt aufgrund einer Prüfung mit Rasterelektronenmikroskopie, dass die Stachel am Stäbchen abbrechen und im Körper verbleiben, ebenso sind sie geeignet, die Schleimhäute zu verletzen.
Zudem wurde eine Verunreinigung festgestellt.
Bei einem weiteren Teststäbchen wurden 8 Spurenelemente Aluminium, Cadmium, Kupfer, Eisen, Quecksilber, Nickel und Blei untersucht. Alle Elemente bis auf Aluminium waren unter der Nachweisgrenze.
Gefährdungsanalyse kann gerne zur Verfügung gestellt werden inkl. der Laboruntersuchungen.

Begründung

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.12.2021
Sammlung endet: 07.02.2022
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    Es wurde aus der zitierten Gefährdungsanalyse des Klagepaten e. V. eine Tatsachenbehauptunge übernommen, bei der es sich um Falschinformation handelt:

    Zitat Gefährdungsanalyse: "Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurden eindeutig nachgewiesen. Da eine Anwendung in Mund und Nase vorgesehen ist, ist eine Lebensmittelvorschrift anwendbar, wonach es KEINE Toleranzgrenze gibt, da beide Substanzen extrem krebserregend und erbgutschädigend sind."

    Die Tupfer, die u. a. für Covid-Tests verwendet werden, sind ausnahmslos lang etablierte CE-zertifizierte Medizinprodukte der Klasse I (kurzer Kontakt; keine aktive Funktion). Auch, wenn Körperkontakt gegeben ist, kommen keine Lebensmittelvorschriften zur Anwendung. Für Medizinprodukte existieren im Gegensatz zu Lebensmitteln Grenzwerte für Ethylenoxid- und 2-Chlorethanol-/Ethylenchlorhydrin-Rückstände, die in der Norm AAMI 10993-7 definiert sind, wobei zwischen unterschiedlich langen Kontaktdauern differenziert wird. Details siehe: www.steris-ast.com/de/techtip/uebersicht-ueber-ethylenoxidrueckstaende/
    Dass diese beiden Stoffe giftig sind, stimmt natürlich. Betrachtet man aber die zitierten Laborbefunde, sieht man einen Ethylenoxidanteil von 0,33mg/kg. Rechnet man dies auf ein realistisches Gewicht von Testtupfern herunter, ergibt sich eine Menge an Ethylenoxid im einstelligen Mikrogrammbereich pro Tupfer, was den Grenzwert von 4mg massiv unterschreitet, wobei weiter beachtet werden muss, dass bei nicht erfolgendem Verzehr der Anteil an tatsächlich aufgenommenem Ethylenoxid noch niedriger sein wird. Dass diese Stoffe in der EU verboten sind, ist nicht wahr.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern