Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit
Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
Es wurde aus der zitierten Gefährdungsanalyse des Klagepaten e. V. eine Tatsachenbehauptunge übernommen, bei der es sich um Falschinformation handelt:
Zitat Gefährdungsanalyse: "Ethylenoxid und 2-Chlorethanol wurden eindeutig nachgewiesen. Da eine Anwendung in Mund und Nase vorgesehen ist, ist eine Lebensmittelvorschrift anwendbar, wonach es KEINE Toleranzgrenze gibt, da beide Substanzen extrem krebserregend und erbgutschädigend sind."
Die Tupfer, die u. a. für Covid-Tests verwendet werden, sind ausnahmslos lang etablierte CE-zertifizierte Medizinprodukte der Klasse I (kurzer Kontakt; keine aktive Funktion). Auch, wenn Körperkontakt gegeben ist, kommen keine Lebensmittelvorschriften zur Anwendung. Für Medizinprodukte existieren im Gegensatz zu Lebensmitteln Grenzwerte für Ethylenoxid- und 2-Chlorethanol-/Ethylenchlorhydrin-Rückstände, die in der Norm AAMI 10993-7 definiert sind, wobei zwischen unterschiedlich langen Kontaktdauern differenziert wird. Details siehe:
www.steris-ast.com/de/techtip/uebersicht-ueber-ethylenoxidrueckstaende/
Dass diese beiden Stoffe giftig sind, stimmt natürlich. Betrachtet man aber die zitierten Laborbefunde, sieht man einen Ethylenoxidanteil von 0,33mg/kg. Rechnet man dies auf ein realistisches Gewicht von Testtupfern herunter, ergibt sich eine Menge an Ethylenoxid im einstelligen Mikrogrammbereich pro Tupfer, was den Grenzwert von 4mg massiv unterschreitet, wobei weiter beachtet werden muss, dass bei nicht erfolgendem Verzehr der Anteil an tatsächlich aufgenommenem Ethylenoxid noch niedriger sein wird. Dass diese Stoffe in der EU verboten sind, ist nicht wahr.