S 17/420 - Freilaufflächen für Hunde

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
1.827 Unterstützende 1.827 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

1.827 Unterstützende 1.827 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Auslaufgebiete für Hunde

Die Unterzeichnenden setzen sich dafür ein, die derzeitigen Regelungen zum Anleinen von Hunden dahingehend zu überarbeiten, dass in allen Stadtteilen Bremens ganzjährige Möglichkeiten zum Freilauf von Hunden geschaffen werden können, wie in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland auch.

Begründung:

Allein in der Stadtgemeinde Bremen werden ca. 12.500 Hunde gehalten; damit leben rund 25.000 Bremerinnen und Bremer mit einem Hund im Haushalt. Die Haltung von Hunden stellt eine Bereicherung für die Gesellschaft dar; zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Hundebesitzer körperlich aktiver und gesünder als der Durchschnitt der Bevölkerung sind und mehr soziale Kontakte pflegen. Für Kinder bildet ein Hund gerade in Zeiten von Computerspielen und Internet ein wichtiges Bindeglied zur realen Welt; er motiviert zur Bewegung im Freien und hilft dabei, Sozialkompetenzen zu erwerben. Die Tiernahrung- und Zubehörindustrie stellt außerdem gerade in Bremen einen nicht unbedeutenden Arbeitsplatzfaktor dar.

Für die artgerechte Haltung von Hunden ist es tierschutzrechtlich zwingend vorgeschrieben, dass die Tiere ausreichende Möglichkeit zum Auslauf haben. Auch für die sozialverträgliche Erziehung von Hunden sind genügend Bewegung und die freie Interaktion mit Artgenossen unerlässlich. Kann ein Tier seinem Bewegungsbedürfnis nicht nachkommen, sind Fehlentwicklungen die Folge.

Nach Mitteilung des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa gibt es derzeit innerhalb des bebauten Stadtgebietes der Stadtgemeinde Bremen keine ausgewiesenen Freilaufflächen für Hunde, und nach § 7(2) des Bremischen Feldordnungsgesetzes ist es in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli zudem außerhalb des bebauten Stadtgebietes untersagt, Hunde frei laufen zu lassen.

Dieses Fehlen legaler Freilaufmöglichkeiten stellt einen Verstoß gegen das in der Landesverfassung verankerte Ziel des Tierschutzes dar und verletzt das Recht von Hundehaltern an der artgemäßen Haltung ihrer Tiere. Das Interesse der Öffentlichkeit an der sozialverträglichen Erziehung und Haltung von Hunden wird hierdurch ebenfalls beeinträchtigt.

Die Bremische Bürgerschaft möge daher den Senat auffordern, die geltenden Regelungen zum Freilauf von Hunden so zu überarbeiten, dass in allen Stadtteilen Bremens ausreichende und ganzjährig nutzbare Freilaufflächen ausgewiesen werden können, wie dies in anderen Großstädten längst selbstverständlich ist.

Auch die Durchsetzung begründeter Fälle von Leinenpflicht (etwa in Naturschutzgebieten) würde deutlich erleichtert, wenn Hundebesitzer auf Alternativen hingewiesen werden könnten.

Für den Bremer Tierschutzverein:

gez. Karin Bohle Lawrenz (MdBB)

gez. Heide Neumann

gez. Jan Scotland

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 1 vom 18. August 2011

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat und den Fraktionen zur
    Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: S 17/420

    Gegenstand:
    Freilaufflächen für Hunde

    Begründung:
    Die Petentin regt an, in Bremen ganzjährige Möglichkeiten zum Freilauf von Hunden
    zu schaffen. Sie trägt vor, Hunde stellten eine Bereicherung für die Gesellschaft dar.
    Für ihre artgerechte Haltung sei es zwingend notwendig, den Tieren ausreichende
    Möglichkeiten zum Auslauf zu geben. Auch für die sozialverträgliche Erziehung von
    Hunden seien genügend Bewegung und die freie Interaktion mit Artgenossen
    unerlässlich. Das Fehlen von Freilaufmöglichkeiten für Hunde verstoße gegen das in
    der... weiter

es ist unverständlich,das die bremer die höchsten hundesteu-ern entrichen müssen,aber für freilaufflächen wird kein gehöhr entgegengenommen. das ist ein skandal ohnegleichen. ich überlege, meinen hund in einem anderen bundesland anzu- melden.

Noch kein CONTRA Argument.

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