S 18/129 - Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

334 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

334 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Petition „Sicherstellen eines verlässlichen Kursangebotes in der gymnasialen Oberstufe der Bremischen Schulen“

Das Land Bremen wird mit dieser Petition aufgefordert sicherzustellen, dass die in den gymnasialen Oberstufen innerhalb der Profile angebotenen Unterrichtsfächer während der Dauer des Besuches der dreijährigen gymnasialen Oberstufe gesichert durchgeführt werden können.

Sachstand

Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und in die zweijährige Qualifikationsphase. Das zu wählende Profil ist in der Einführungsphase nicht relevant, da im Klassenverband unterrichtet wird. In der Qualifikationsphase erfolgt die Unterrichtung im Kurssystem mit festen Grund- und Leistungsfächern.

Die Schüler wählen die geeignete Oberstufenschule, deren Profil- und Fächerangebot ihren Neigungen und Stärken entspricht. Diese Auswahl trifft der Schüler/die Schülerin am Ende der Sekundarstufe I.

Wird eine Oberstufe oder ein Profil so angewählt, dass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten über- oder unterschritten werden, erfolgt nach „Umberatung“ der Betroffenen die Zuweisung an ein anderes Profil bzw. eine andere Schule.

Kritisierter Mangel

Die Schüler dürfen bis zum Ende des zweiten Halbjahrs der Einführungsphase ihre Profil- und Kurswahl ändern. Im Nachgang erfolgt unter Umständen eine erneute „Umberatung“; auch eventuell der Schüler und Schülerinnen, die ihr Profil nicht wechseln wollen.

Zuweisungen sowie mögliche Umwahlen und insbesondere die daraus resultierenden „Umberatungen“ verändern bis zum Beginn der Qualifikationsphase das ursprüngliche Angebot an Grund- und Leistungsfächern. Somit müssen teilweise Schülerinnen und Schüler während des laufenden Oberstufenbetriebes neue Fächer wählen, wodurch deren gesamte Laufbahnplanung in Frage gestellt wird.

Aus diesem Umstand folgt eine enorme Planungsunsicherheit, sowohl für die Schüler und Schülerinnen als auch für die Schulen.

Diese Einschränkung der eigentlich gewollten Wahlfreiheit führt in manchen Fällen eventuell zur Gefährdung der Wahl des späteren Studienfaches aufgrund nicht erbrachter Eingangsvoraus-setzungen.

Forderung

Forderung ist, dass das bei der Oberstufenanwahl durch die Schule offerierte und genehmigte Fächerangebot für den betreffenden Jahrgang bis zum Erreichen des Abiturs (ohne Wiederholung eines Oberstufenjahrs) garantiert wird, um eine Planungssicherheit für die Schüler bei der Auswahl der Oberstufe zu erreichen

Weitere Intiatoren und Unterstützer dieser Petition:

Ingrid Kreiser-Saunders, Schulelternsprechin Altes Gymnasium

Claus Stüwe, Elternsprecher Gymnasium Obervieland

Frank Jablonski, Elternsprecher Hermann-Böse-Gymnasium

Uwe Halle, Elternsprecher Gymnasium Hamburger Str.

Markus Schröder, Elternsprecher Schulzentrum Rübekamp

Inse Ewen, Mutter zweier Schülers am Alten Gymnasium

Elterninitiative "Elternintiative für eine faire Schulwahl" im Internet unter faireschulwahl zu finden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.11.2012
Sammlung endet: 27.12.2012
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • 1

    :
    Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses Nr. 19 vom 12. Juni 2013:

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/129

    Gegenstand:
    Planungssicherheit in der gymnasialen Oberstufe

    Begründung:
    Die Petentin fordert, dass das bei der Oberstufenanwahl durch die Schule offerierte und genehmigte
    Fächerangebot für den betreffenden Jahrgang bis zum Erreichen des Abiturs garantiert wird. Nur so könne
    eine Planungssicherheit für die Schüler bei der Ausw ahl der Oberstufe erreicht werden. Die Petition wird von
    139 Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellungnahmen der Senatorin für Bildung und
    Wissenschaft eingeholt. Zudem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der öffentlichen
    Beratung persönlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Das Verfahren bei der Oberstufenanwahl sieht vor, dass die Schül erinnen und Schüler am Ende der
    Sekundarstufe 1 zusammen mit der Wahl der Schule, an der sie die gymnasiale Oberstufe besuchen
    möchten, bereits ein Profil mit entsprechenden Kursangeboten anwählen. In der einjährigen
    Einführungsphase, die im Klassenverband stattfindet, wirkt sich die Kurs- und Profilauswahl noch nicht
    unmittelbar aus. Erst in der der darauffolgenden zweijährigen Qualifikationsphase wird der Unterricht in
    einem System von Grund- und Leistungskursen organisiert. Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach
    dem ersten Halbjahr der Einführungsphase noch einmal die die Möglichkeit, ihre Festlegungen auf
    Leistungskurse und Profile endgültig zu wählen, ihre ursprüngliche Wahl also noch einmal zu ändern.

    Nach Ansicht der Petentin hat das System der zweiten W ahlmöglichkeit zur Konsequenz, dass nach der
    endgültigen W ahl der Schülerinnen und Schüler Angebot und Nachfrage hinsichtlich der Profile und Kurse
    stark auseinanderfallen und aufgrund mangelnder Anwahl einige Fächer oder sogar Profile nicht angeboten
    werden, in anderen Fällen Schülerinnen und Schüler gewählte Kurse wegen Erschöpfung der Kapazität nicht
    belegen können. Dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler in der Folge seitens der Schule beraten
    würden, entweder ein anderes Profil an dersel ben Schule oder ein gleiches bzw. ähnliches Profil an einer
    anderen Schule anzuwählen, sei vor dem Hintergrund der für sie erforderlichen Planungssicherheit nicht
    hinnehmbar.

    Der Petitionsausschuss kann diese Ansicht nicht teilen. Auch wenn das System in Einzelfällen zu Härten
    führt, ist es im Ergebnis für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Schulen
    interessensgerecht. Die Forderung der Petentin ließe sich letztlich nur dadurch erfüllen, dass den
    Schülerinnen und Schülern die Möglic hkeit, ihre getroffene W ahl in der Einführungsphase noch einmal zu
    überdenken, versagt wird. Dies würde bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler an ihrer Wahl der
    Profile und Kurse festhalten müssten, auch wenn sie feststellen, dass die gewählten Fächer nicht ihren
    Erwartungen entsprechen. Aufgrund ihrer Budgetierung ist es auch nicht möglich, die Schulen zu
    verpflichten, ihr Kurse und Profile der Nachfrage anzupassen und die W ahl der Schülerinnen und Schüler in
    jedem Fall zu erfüllen. Hinzu kommt, dass es nach Auskunft der senatorischen Behörde zwar häufiger zum
    Ausfall angebotener Kurse und entsprechender Beratung der betroffenen Schülerinnen und Schüler kommt,
    der W egfall eines genehmigten Profils dagegen die seltene Ausnahme ist.

    Vor diesem Hintergr und sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, dem Anliegen der Petentin zu
    entsprechen.

    Begründung (PDF)

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