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El proceso de petición ha terminado.
Esta es una petición en línea der Bremischen Bürgerschaft.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Die Friedhofsordnung Bremen verbietet es in § 13 (2) 3. ganz allgemein, Tiere mitzubringen. Für die Angehörigen eines Verstorbenen ist somit auch das Mitführen eines angeleinten Hundes untersagt, obwohl für dieses Verbot kein triftiger Grund ersichtlich ist. Es wird vorgeschlagen, den Friedhofbesuchern das Mitführen eines kurz angeleinten Hundes zukünftig zu gestatten. Vorbildlich erscheint die Regelung in der Stadt Bremerhaven, wo in § 17 der Friedhofsordnung verboten wird, 2.Tiere auf die Friedhöfe mitzubringen, ausgenommen sind Hunde, die an einer kurzen Leine geführt werden. Ähnliche Bestimmungen finden sich aber auch in den Friedhofsordnungen kirchlicher Friedhöfe in Bremen.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
30/09/2013
La petición termina:
11/11/2013
Región:
Bremen
Categoría, Tema:
Noticias
-
Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 19.09.2014
Der Senat bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:
Eingabe Nr.: S 18/225
Gegenstand:
Änderung der Friedhofsordnung
Begründung:
Der Petent regt an, die bremische Friedhofsordnung dahingehend zu ändern, dass Hunde auf Friedhöfen an
der kurzen Leine mitgeführt werden dürfen. In anderen Städten und Gemeinden, unter anderem in
Bremerhaven, sei dies zulässig. Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In
dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass eine solc he Änderung für die
Angehörigen von großem Wert sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn der/die Verstorbene... Más.