Regio: Bremen

S 18/225 - Änderung der Friedshofsordnung

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

10 handtekeningen

De petitie is afgesloten

10 handtekeningen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2013
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie der Bremischen Bürgerschaft .

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Die Friedhofsordnung Bremen verbietet es in § 13 (2) 3. ganz allgemein, „Tiere mitzubringen“. Für die Angehörigen eines Verstorbenen ist somit auch das Mitführen eines angeleinten Hundes untersagt, obwohl für dieses Verbot kein triftiger Grund ersichtlich ist. Es wird vorgeschlagen, den Friedhofbesuchern das Mitführen eines kurz angeleinten Hundes zukünftig zu gestatten. Vorbildlich erscheint die Regelung in der Stadt Bremerhaven, wo in § 17 der Friedhofsordnung verboten wird, „2.Tiere auf die Friedhöfe mitzubringen, ausgenommen sind Hunde, die an einer kurzen Leine geführt werden“. Ähnliche Bestimmungen finden sich aber auch in den Friedhofsordnungen kirchlicher Friedhöfe in Bremen.

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 30-09-2013
Petition endet: 11-11-2013
Regio: Bremen
Categorie:

Nieuws

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 31 vom 19.09.2014

    Der Senat bittet, folgende Petition dem Senat mit der Bitte um Abhilfe zuzuleiten:

    Eingabe Nr.: S 18/225

    Gegenstand:
    Änderung der Friedhofsordnung

    Begründung:
    Der Petent regt an, die bremische Friedhofsordnung dahingehend zu ändern, dass Hunde auf Friedhöfen an
    der kurzen Leine mitgeführt werden dürfen. In anderen Städten und Gemeinden, unter anderem in
    Bremerhaven, sei dies zulässig. Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. In
    dem zu der Petition eingerichteten Internetforum wird darauf hingewiesen, dass eine solc he Änderung für die
    Angehörigen von großem Wert sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn der/die Verstorbene... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen