S 18/317 - Anwohnerparken in der Neustadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

6 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

6 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Hiermit Reiche ich Petition Ein Parkplätze in Der Bremer Neustadt in Wohngebiete ich bitte die Bürgerschaft die Parkplätze zu Beschränken auf Anlieger und Anwohner und Lieferanten Begründung Aus Niedersachsen kommen die Autofahrer z.b Gottfried Menken Str und anliegend Überall in der Neustadt die Fahrzeüge Stehen zwischen 7-21 Tage rum wie ich beobachtet Habe und Info von Taxifahrer Bekommen habe Kommen reisen sie an mit privat PKW versperren Parkplätze hier bestellen sich ein Taxi zum Flughafen und Läden das Gepäck um von Privat Fahrzeüg ins Taxi und Lassen Die Autos hier Rumstehen der Flughafen hat genug Parkplätze und PR Plätze gibts Genug wir sind es leid immer ein Parkplatz zu suchen von 30 Fahrzeüge Stehen min 15 aus Niedersachsen rum

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.08.2014
Sammlung endet: 01.10.2014
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 3 vom 20. November 2015

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 18/317

    Gegenstand:
    Bewohnerparken in der Neustadt

    Begründung:
    Der Petent regt an, in der Gottfried- Menken-Straße in der Neustadt eine Bewohnerparkzone
    einzurichten. Seiner Einschätzung nach würden die vorhandenen Parkplätze zu einem großen Teil
    von auswärtigen Verkehrsteilnehmern, oft über mehrere Tage, belegt. Die Petition wird von sechs
    Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    D er Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des Senators für
    Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berüc ksichtigung dessen stellt sich
    das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst folgendermaßen dar:

    Ein entsprechender Antrag auf Einrichtung einer Bewohnerparkzone müsste beim zuständigen
    Ortsamt oder beim Amt für Straßen und Verkehr gestel lt werden. Die Einrichtung einer
    Bewohnerparkzone setzt einen entsprechenden Beschluss des Beirats, in einem bestimmten Gebiet
    eine Bewohnerparkzone einzurichten, voraus.

    Straßenweise kann ein Bewohnerparken nicht eingeführt werden, weil sonst der ruhende Verkehr in
    andere Straßen verdrängt wird.

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Bewohnerparken nicht in jedem Fall vorteilhaft für die
    Berechtigten ist, weil nur ein bestimmtes Kontingent von Parkplätzen für die
    Bewohnerparkbevorrechtigten reservi ert wird. Der Gesetzgeber bringt damit zum Ausdruck, dass
    neben den Bewohnern eines Gebiets auch Besuchern und Lieferanten das Recht eingeräumt werden
    soll, ohne zeitaufwändiges Suchen ein nahegelegenen Parkplatz zu finden. Darüber hinaus muss in
    einer Bew ohnerparkzone eine regelmäßige Verkehrsüberwachung erfolgen.

    Begründung (PDF)

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