S 19/281: Verkehr - Gefahrensituation in der Straße Oberländer Hafen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute am Freitag den 13.10. gegen 10. 30 Uhr war ich Zeugin, wie ein

LKW in der Kurve (zur kleinen Weser hin) Oberländer Hafen feststeckte und wegen der überall prakenden Autos nicht um die Kurve kam. Ich möchte nicht daran denken, wenn das ein Feuerwehrfahrzeug gewesen wäre. Hier gibt es eine Gefahrensituation höchsten Grades. Bitte werden Sie schleunigst aktiv.

Danke und freundliche Grüße

Dr. Gitta Scheller

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2017
Sammlung endet: 04.12.2017
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 33 vom 30. November 2018

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: S 19/281

    Gegenstand:
    Gefahrensituation in der Straße Oberländer Hafen

    Begründung:
    Die Petentin kritisiert Parkverstöße im Einmündungs- und Kreuzungsbereich der Straße
    Oberländer Hafen, die zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen führen könnten und
    fordert die Verwaltung zum Handeln auf.

    Die Petition wird von 3 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des
    Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen
    im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
    dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie
    folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann den Unmut der Petentin nachvollziehen. Insbesondere im
    Bereich des Flüsseviertels und der Neustadt ist es nach Angaben des Senators für
    Inneres in der Vergangenheit zu einem nicht hinnehmbaren Parkverhalten im
    Kreuzungs- und Kurvenbereich von Straßen gekommen.

    Der Ausschuss erkennt jedoch, dass in Bremen schon seit einiger Zeit viel getan wird,
    um die Forderungen der Petition umzusetzen.

    Aufgrund einer früheren Petition der Petentin wurde bereits im Jahr 2016 gemäß § 45
    Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, durch eine Verkehrsanordnung des Amtes für
    Straßen und Verkehr, die Aufstellung des Verkehrszeichens 299 (Grenzmarkierung für
    Halt- und Parkverbote) veranlasst, um den Entsorgungs-, Feuerwehr- sowie
    Rettungsfahrzeugen die ungehinderte Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen.

    Darüber hinaus war die Parksituation im Flüsseviertel und in der Neustadt bereits
    Gegenstand einer Planungskonferenz des Beirates Neustadt. Mit Beschluss vom 27.
    April 2017 hat der Beirat Neustadt den Senator für Inneres und die zuständigen Stellen
    aufgefordert, auf dem Stadtwerder und der gesamten Neustadt unverzüglich für die
    strikte Einhaltung der gemäß § 12 StVO vorgeschriebenen Abstandsregel von 5 m vor
    und hinter Kreuzungen und Einmündungen zu sorgen und somit zu gewährleisten, dass
    Feuerwehr und Rettungsdienste ungehindert ihren Einsatzort erreichen können.
    Anlässlich der Planungskonferenz hatte die Feuerwehr Bremen in den Jahren 2017 und
    2018 eine Befahrung von Straßen in der Neustadt durchgeführt, um sich einen Eindruck
    von den Gegebenheiten vor Ort zu machen und dabei festgestellt, dass in einzelnen
    Straßen ein Durchkommen mit dem Drehleiterwagen erheblich erschwert bzw.
    unmöglich war. Dementsprechend wird der Bereich verstärkt durch die
    Verkehrsüberwachung kontrolliert, die bei Verstößen Verwarnungen ausspricht und
    Fahrzeuge abschleppen lässt.

    Während im Jahr 2016 an 16 Tagen im Monat eine Parkraumüberwachung stattfand,
    gab es, nach Mitteilung des Vertreters des Senators für Inneres im Rahmen der
    öffentlichen Beratung, im Jahr 2017 bereits 24 Kontrolltage pro Monat. Inzwischen ist
    die Zahl der Einsätze auf 42 im Monat erhöht worden. Darüber hinaus hat der Vertreter
    des Senators für Inneres gegenüber dem Ausschuss versichert, dass die Feuerwehr im
    Notfall unter Inkaufnahme von Beschädigungen an anderen Fahrzeugen den jeweiligen
    Einsatzort erreichen wird.

    Der Petitionsausschuss begrüßt die vielfältigen Aktivitäten zur Einhaltung der
    Abstandsregel des § 12 StVO und sieht die Petition vor diesem Hintergrund als erledigt
    an. Er hat zudem Verständnis dafür, dass eine lückenlose Überwachung angesichts der
    Größe des Gebietes nicht möglich ist. Der Ausschuss sieht jedoch die Beibehaltung des
    hohen Kontrollintervalls sowie das Tätigwerden der Polizei, außerhalb der Dienstzeiten
    der Verkehrsüberwachung, für notwendig an und geht davon aus, dass der Senat dies
    auch weiterhin gewährleistet.

    Begründung (PDF)

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49 %
243 Unterschriften
117 Tage verbleibend

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