S 19/281: Verkehr - Gefahrensituation in der Straße Oberländer Hafen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterstützende 3 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.01.2019, 03:38

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 33 vom 30. November 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/281

Gegenstand:
Gefahrensituation in der Straße Oberländer Hafen

Begründung:
Die Petentin kritisiert Parkverstöße im Einmündungs- und Kreuzungsbereich der Straße
Oberländer Hafen, die zu Behinderungen von Einsatzfahrzeugen führen könnten und
fordert die Verwaltung zum Handeln auf.

Die Petition wird von 3 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des
Senators für Inneres eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen
im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie
folgt dar:

Der Petitionsausschuss kann den Unmut der Petentin nachvollziehen. Insbesondere im
Bereich des Flüsseviertels und der Neustadt ist es nach Angaben des Senators für
Inneres in der Vergangenheit zu einem nicht hinnehmbaren Parkverhalten im
Kreuzungs- und Kurvenbereich von Straßen gekommen.

Der Ausschuss erkennt jedoch, dass in Bremen schon seit einiger Zeit viel getan wird,
um die Forderungen der Petition umzusetzen.

Aufgrund einer früheren Petition der Petentin wurde bereits im Jahr 2016 gemäß § 45
Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung, durch eine Verkehrsanordnung des Amtes für
Straßen und Verkehr, die Aufstellung des Verkehrszeichens 299 (Grenzmarkierung für
Halt- und Parkverbote) veranlasst, um den Entsorgungs-, Feuerwehr- sowie
Rettungsfahrzeugen die ungehinderte Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen.

Darüber hinaus war die Parksituation im Flüsseviertel und in der Neustadt bereits
Gegenstand einer Planungskonferenz des Beirates Neustadt. Mit Beschluss vom 27.
April 2017 hat der Beirat Neustadt den Senator für Inneres und die zuständigen Stellen
aufgefordert, auf dem Stadtwerder und der gesamten Neustadt unverzüglich für die
strikte Einhaltung der gemäß § 12 StVO vorgeschriebenen Abstandsregel von 5 m vor
und hinter Kreuzungen und Einmündungen zu sorgen und somit zu gewährleisten, dass
Feuerwehr und Rettungsdienste ungehindert ihren Einsatzort erreichen können.
Anlässlich der Planungskonferenz hatte die Feuerwehr Bremen in den Jahren 2017 und
2018 eine Befahrung von Straßen in der Neustadt durchgeführt, um sich einen Eindruck
von den Gegebenheiten vor Ort zu machen und dabei festgestellt, dass in einzelnen
Straßen ein Durchkommen mit dem Drehleiterwagen erheblich erschwert bzw.
unmöglich war. Dementsprechend wird der Bereich verstärkt durch die
Verkehrsüberwachung kontrolliert, die bei Verstößen Verwarnungen ausspricht und
Fahrzeuge abschleppen lässt.

Während im Jahr 2016 an 16 Tagen im Monat eine Parkraumüberwachung stattfand,
gab es, nach Mitteilung des Vertreters des Senators für Inneres im Rahmen der
öffentlichen Beratung, im Jahr 2017 bereits 24 Kontrolltage pro Monat. Inzwischen ist
die Zahl der Einsätze auf 42 im Monat erhöht worden. Darüber hinaus hat der Vertreter
des Senators für Inneres gegenüber dem Ausschuss versichert, dass die Feuerwehr im
Notfall unter Inkaufnahme von Beschädigungen an anderen Fahrzeugen den jeweiligen
Einsatzort erreichen wird.

Der Petitionsausschuss begrüßt die vielfältigen Aktivitäten zur Einhaltung der
Abstandsregel des § 12 StVO und sieht die Petition vor diesem Hintergrund als erledigt
an. Er hat zudem Verständnis dafür, dass eine lückenlose Überwachung angesichts der
Größe des Gebietes nicht möglich ist. Der Ausschuss sieht jedoch die Beibehaltung des
hohen Kontrollintervalls sowie das Tätigwerden der Polizei, außerhalb der Dienstzeiten
der Verkehrsüberwachung, für notwendig an und geht davon aus, dass der Senat dies
auch weiterhin gewährleistet.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern