S 19/311: Schaffung eines Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 10. September 2013 verabschiedeten die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN einen Dringlichkeitsantrag (Drucksache 18/395 S), mit dem der Senat aufgefordert wurde, einen Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung zu entwerfen.

Inzwischen geht das Jahr 2017 dem Ende entgegen und es ist leider festzustellen, daß nach 4 Jahren noch immer kein Ergebnis vorliegt.

Ich empfinde diesen Sachverhalt als ausgesprochen skandalös und es drängen sich eine ganze Reihe von Fragen auf, u.a., warum der Senat es in diesen 4 Jahren nicht geschaft hat, einen Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung vorzulegen und warum sich die Bürgerschaft diese verschleppende Arbeitsweise des Senats gefallen läßt. Oder meinten es die beiden Fraktionen vielleicht gar nicht so ernst mit ihrem Dringlichkeits-antrag?

Über die Hintergründe dieses Untätigseins des Senats hat der Weser-Kurier am 8. August 2017 in einem Interview mit Herrn Ulrich Mückenberger bereits berichtet.

In den zurückliegenden Monaten habe ich versucht, befriedigende Antworten auf meine Fragen sowohl vom Präsidenten der Bürgerschaft, Herrn Weber, als auch von der Senatskanzlei, Herrn Dr. Joachim, zu bekommen.

Herr Weber ließ mir auf meine Anfrage vom 30.9.17 am 16.10.17 über die Bürgerschaftskanzlei durch Frau Schneider eine völlig nichtssagende all-gemeine Antwort zukommen und hüllte sich auf meine erneuten Anfragen in beredtes Schweigen.

Herr Dr. Joachim antwortete mir auf meine Anfrage vom 11.11.17 am 20.11.17 mit dem allgemeinen Hinweis auf die vielfältigen Beteiligungsmög-lichkeiten für die Bürger und die Einbeziehung der Beiräte und wies auch vielsagend auf das sog. Ressortprinzip hin. Abschließend fügte er hinzu, daß man daran arbeite. Meine konkreten Fragen wurden nicht beantwortet.

Mir ist bekannt, daß die Senatskanzlei am 1.Dezember 2015 einen Zwischenbericht vorgestellt hat, in den wesentlich die Ergebnisse der Arbeit des Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung übernommen worden sind.

Es ist mir auch bekannt, daß zwar einige Zusammenkünfte in Sachen Bürgerbeteiligung stattgefunden haben, aber ein abschließendes Ergebnis wurde bisher nicht vorgelegt.

Und so müssen sich die Bürger weiterhin auf ein jahrelanges Gerangel mit den Ämtern einlassen und immer wieder einen sehr langen Atem haben.

Letztes Beispiel: Fußgängerinsel am Osterdeich/Peterswerder.

Dieses Verhalten des Senats ist nicht länger zu akzeptieren.

Ich bitte den Petitionsausschuß um Unterstützung in dieser Angelegenheit,

damit der Senat endlich einen Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung vorlegt.

Es kann nicht weitere Jahre nur diskutiert werden, es müssen auch Ergebnisse vorgelegt werden. Für die Bürger der Stadt müssen dringend klare und verbindliche Beteiligungsstrukturen geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Müller

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.12.2017
Sammlung endet: 24.01.2018
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 34 vom 18. Januar 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe dem Senat zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: S 19/311

    Gegenstand:
    Schaffung eines Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung

    Begründung:
    Der Petent bemängelt eine unterlassene Umsetzung des am 10. September 2013 von den
    Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedeten Dringlichkeitsantrags zum
    Entwurf eines Entwicklungsplans Bürgerbeteiligung.
    Die Petition wird von 28 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
    Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im
    Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt
    sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss betrachtet das Anliegen als erledigt. Der Senat hat am 13. November
    2018 das Leitbild der Bürgerbeteiligung in der Stadt Bremen beschlossen. Vorausgegangen
    war ein Beschluss der Stadtbürgerschaft vom 10. Dezember 2013, mit welchem der Senat
    aufgefordert worden war, unter Einbeziehung der Beiräte, der Bürgerinnen und Bürger und
    aller Ressorts bis Anfang 2015 einen „Entwicklungsplan Bürgerbeteiligung“ zu entwerfen.
    Dieser sollte u.a. aufzeigen, wie ein Leitbild für Bürgerbeteiligung aussehen kann, das die
    frühzeitige Beteiligung über die gesetzlich geregelten Formen hinaus in seinen verschiedenen
    Möglichkeiten und Grenzen beschreibt.

    Die Senatskanzlei hat dargestellt, dass unter ihrer Federführung - zur Umsetzung des
    parlamentarischen Auftrags - eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden ist. In diesem
    Zusammenhang kam es zu einer Beteiligung des Bremer Netzwerks Bürgerbeteiligung. Mit
    Datum vom 23. November 2015 wurde der „Zwischenbericht über den Stand des Prozesses
    zur Entwicklung von nachhaltiger Bürgerbeteiligung in der Stadtgemeinde Bremen“ vorgelegt.
    Im weiteren Verlauf fand im November 2016 eine Trialog-Veranstaltung statt, an der Vertreter
    der Stiftung Mitarbeit, des Bremer Netzwerks Bürgerbeteiligung, des Ausschusses für
    Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte, der Beirätekonferenz, der
    Quartiersmanagerinnen und -manager sowie der Präsident des Senats teilgenommen haben.
    Dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, bürgerschaftliches Engagement und Beiräte wurde im
    August 2018 ein Abschlussbericht über den Sachstand der Bürgerbeteiligungsverfahren in der
    Stadt Bremen vorgelegt. Seitens des Ausschusses wurde der Wunsch nach einer
    Beschlussfassung des Senats formuliert, mit der Folge der Senatsbefassung am
    13. November 2018.

    Der Petitionsausschuss begrüßt den Senatsbeschluss vom 13. November 2018. Zugleich
    kann er den Unmut des Petenten gut nachvollziehen. Er erkennt dessen Einsatz für eine
    Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft an. Der Ausschuss bewertet die lange
    Zeitspanne bis zur Fertigstellung des Leitbildes der Bürgerbeteiligung durchaus kritisch. Er
    sieht jedoch zugleich die vielfältigen Arbeitsschritte und Abstimmungserfordernisse auf dem
    Weg zur Vorlage des Leitbildes, die seitens der Vertreterin der Senatskanzlei in der
    öffentlichen Beratung dargestellt wurden. Der Ausschuss geht davon aus, dass die
    aufgestellten Kriterien durch die Ressorts nunmehr zeitnah umgesetzt werden.

    Begründung (PDF)

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