S 19/59 - Wahl der Ortsamtsleiter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

59 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

59 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich folgende Petition ein:

Der Bremer Senat möge beschließen, dass zukünftig alle in Bremen eingesetzten Ortsamtsleiter im Rahmen der Wahlperiode zur Bürgerschaftswahl (4 Jahre)mittels Kandidatenliste durch die Bevölkerung gewählt werden.

Die Kandidatenliste des jeweiligen Stadtteils sollte von Personen besetzt werden, welche im Rahmen der Wählbarkeitsbescheinigung nach der Landeswahlordnung ihren Wohnsitz im jeweiligen Stadtteil haben .Ferner braucht der oder die Kandidat/in nicht an eine Partei gebunden sein. Sollte die der Amtsinhaber vorzeitig aus dem Amt scheiden, rückt der oder die zweitplazierte Kandidat/in nach.

Die Kandidaten haben ihre Absicht, sich zur Wahl aufzustellen, dem Landeswahlleiter zu melden.

Die gesamte Amtszeit des OAL darf sich bei einer eventuellen Wiederwahl nur auf zwei Legislaturperioden strecken.

Der Senat möge hierzu eine Änderung in die Landesverfassung, dem Beirätegesetz sowie dem Bremer Wahlgesetzt herbeiführen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.01.2016
Sammlung endet: 11.03.2016
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 16 vom 10. Februar 2017

    Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 19/59

    Gegenstand:
    Wahl der Ortsamtsleiter

    Begründung:
    Der Petent bittet darum, dass zuk ünftig alle in Bremen eingesetzten Ortsamtsleiter zeitgleich mit der
    Bürgerschaftswahl mittels eines Listenwahlverfahrens gewählt werden. Die Petition wird von 58
    Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

    Der Ausschuss hat zu dem Anliegen des Petent en eine Stellungnahme des Chefs der Senatskanzlei eingeholt.
    Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Das
    Recht zur Wahl der Ortsamtsleiter ist den Beiräten übertragen worden, um diese zu stärken. Eine Änderung
    des Verfahrens würde die Rechte der Beiräte beschneiden. Dementsprechend hat das Parlament eine
    Initiative zur Direktwahl der Ortsamtsleiterin im Jahr 2015 abgelehnt. Der Ausschuss sieht insofern keine
    Möglichkeit, dem Anliegen zu entsprechen.

    Begründung (PDF)

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