S 20/220 - Gegen strukturellen Rassismus bei Bremer Wohnungsbaugesellschaften

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
19 Unterstützende 19 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

19 Unterstützende 19 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde von der Plattform entfernt

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition gegen strukturellen Rassismus bei Bremer Wohnungsbaugesellschaften Wir, Schüler:innen der B3 8-10 der Gesamtschule Bremen Mitte, fordern härtere Strafen gegen strukturellen und systematischen Rassismus bei der Wohnungssuche, insbesondere mit Blick auf die jüngsten Ereignisse. Was? Menschen wurden strukturell von Wohnungsbaugesellschaften bei der Vermietungen von Wohnungen benachteiligt, nur aufgrund von Aussehen, Name, Religion, Sprache oder Herkunftsland. Wir fordern: Wir finden ein solches Verhalten seitens dieser Firmen inakzeptabel, daher fordern wir ein höheres Bußgeld für solche Firmen. 8% des jährlichen Umsatzes sollen als Strafe gezahlt werden. Das vorherige Bußgeld von 4% des Jahresumsatzes scheint nicht auszureichen, wie die Fälle im Mai 2021 gezeigt haben. Durch das Verwehren von Wohnungen wird gegen den §1, Absatz 1, §3, Absatz 1 und 3, §4, Absatz 1 und §14, Absatz 2 des Grundgesetzes verstoßen. Das verurteilen wir und daher finden wir die folgenden Auflagen gerechtfertigt: Um die Einhaltung des Gesetzes in Zukunft zu gewährleisten, fordern wir mehr Transparenz innerhalb der Wohnungsbaugesellschaften. Diese Firmen sollten ihre Dokumente bezüglich der Wohnungssuchenden veröffentlichen. Außerdem fordern wir die Gründung einer Behörde, die die Dokumente und Aktivitäten der Firmen jährlich überprüft. Des Weiteren sollte diese Behörde durch die Wohnungsbaugesellschaften finanziert werden. Das hätte den Vorteil, dass diese Behörde nicht vom öffentlichen Haushalt abhängig wäre.

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Noch kein PRO Argument.

Ich gehe davon aus, dass hier private Wohnungsbaugesellschaften angeprangert werden...und hier spielen ganz andere Faktoren als Herkunft oder Hautfarbe eine Rolle. Es wird an Bewerber vermietet, die über ein ausreichendes, sicheres Einkommen verfügen, das ist üblicherweise die absolute Voraussetzung. Und...man kann eine Wohnung nur einmal vermieten, die anderen Bewerber haben das Nachsehen. Soll es dann so weit kommen, dass Menschen mit Migrationshintergrund vorgezogen werden müssen, weil ansonsten der Verdacht von Rassismus im Raum steht?

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