S20-250 Feuerstättenverbot in Kleingärten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

8 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

8 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Antrag auf Umsetzung des Feuerstättenverbots in Kleingärten Begründung Es qualmt und stinkt wieder in Bremens Kleingartengebieten. Spaziergängern und Anwohnerinnen tränen schon mal die Augen und Gartenfreunde husten oder müssen zu Hause bleiben, weil Öfen eingeheizt werden, obwohl Feuerstätten in Kleingärten verboten sind. Das Verbot steht in der Landesbauordnung und im Bundeskleingartengesetz. Trotzdem werden die Öfen seit Jahrzehnten geduldet, von Neupächtern installiert und nicht einmal durchgängig kontrolliert, ob die Schornsteine jährlich gekehrt werden. Und das, obwohl das Wohnen in Kleingärten verboten ist und mit Strom oder Gas geheizt werden kann, ohne die Gesundheit anderer zu gefährden, Feinstaub und C02 über Menschen und Gärten zu verteilen. Die Feuerstätten verleiten außerdem zum Verbrennen von Müll, was auch das Ordnungsamt weder verhindert hat noch unterbinden kann.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.11.2021
Sammlung endet: 29.12.2021
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 29 vom 10. Juni 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20-250

    Gegenstand: Feuerstättenverbot in Kleingärten

    Begründung:
    Der Petent regt an, ein Feuerstättenverbot in Kleingärten durchzusetzen. Bereits jetzt seien
    Feuerstätten in Kleingartengebieten aufgrund des Bundeskleingartengesetzes und der
    Landesbauordnung verboten. Gleichwohl würden Öfen geduldet. Wegen der CO2-Emissionen und
    des Feinstaubs stellten sie eine Gesundheitsgefahr dar. Außerdem würden Passanten durch
    Gerüche belästigt. Es werde nicht durchgängig kontrolliert, ob die Schornsteine jährlich gekehrt
    werden. Außerdem verleite ein Ofen zum Verbrennen von Müll. Auch das werde nicht kontrolliert.

    Die Petition wird von acht Personen durch eine Mitzeichnung unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingeholt. Außerdem hatte der
    Petent die Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst folgendermaßen dar:

    Der Ausschuss kann das Anliegen des Petenten sehr gut nachvollziehen. Allerdings kann er
    aufgrund der aktuellen Rechtslage dem Anliegen nicht entsprechen.

    In Bremen ist die Nutzung von Feuerungsanlagen in Kleingartengebieten erlaubt. Sie müssen nach
    den Vorschriften der bremischen Bauordnung allerdings betriebssicher und brandsicher sein. Ihre
    Abgase sind so abzuführen, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
    Nach Angaben des Ressorts werden aktuell die Feinstaubgrenzwerte in Bremen eingehalten.
    Außerdem wird die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die
    sich mit dem Betrieb von Feuerungsanlagen befasst, aktualisiert.

    Aufgrund der Verordnung über die Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten besteht für alle
    Feuerungsanlagen eine Kehr- und Überprüfungspflicht. Jede Person, die eine Feuerstätte in ihrer
    Gartenlaube hat, ist verpflichtet, diese vom Schornsteinfeger überprüfen zu lassen. Nichtbeachtung
    kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese Feuerstättenschau wird regelmäßig durchgeführt.
    Dabei werden auch die eingesetzten Brennstoffe überprüft. Falls festgestellt wird, dass untaugliche
    Brennstoffe eingesetzt werden, werden die Betreiber der Anlage gezielt darauf angesprochen. Sollte
    der Brennstoffmissbrauch nicht eingestellt werden, kann die Anlage stillgelegt werden.

    Das Verbrennen von Müll in einer Feuerungsanlage ist nicht zulässig. Wenn Anhaltspunkte für eine
    derartige missbräuchliche Nutzung vorliegen, kann die Polizei gerufen werden.

    Begründung (PDF)

Schade, dass es nur für diese Region gilt. Bei uns in Sachsen-Anhalt darf über den Winter Gartenabfall verbrannt werden. Kaum einer hält sich an die Vorgaben bzgl. Umschichten, trocken u.ä. Und dann wird über Feinstaub und Co2 bei Pillepalle geredet....

Noch kein CONTRA Argument.

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