S20-250 Feuerstättenverbot in Kleingärten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Der Petition wurde nicht entsprochen

8 Unterstützende 8 in Freie Hansestadt Bremen

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Antrag auf Umsetzung des Feuerstättenverbots in Kleingärten Begründung Es qualmt und stinkt wieder in Bremens Kleingartengebieten. Spaziergängern und Anwohnerinnen tränen schon mal die Augen und Gartenfreunde husten oder müssen zu Hause bleiben, weil Öfen eingeheizt werden, obwohl Feuerstätten in Kleingärten verboten sind. Das Verbot steht in der Landesbauordnung und im Bundeskleingartengesetz. Trotzdem werden die Öfen seit Jahrzehnten geduldet, von Neupächtern installiert und nicht einmal durchgängig kontrolliert, ob die Schornsteine jährlich gekehrt werden. Und das, obwohl das Wohnen in Kleingärten verboten ist und mit Strom oder Gas geheizt werden kann, ohne die Gesundheit anderer zu gefährden, Feinstaub und C02 über Menschen und Gärten zu verteilen. Die Feuerstätten verleiten außerdem zum Verbrennen von Müll, was auch das Ordnungsamt weder verhindert hat noch unterbinden kann.

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 29 vom 10. Juni 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20-250

    Gegenstand: Feuerstättenverbot in Kleingärten

    Begründung:
    Der Petent regt an, ein Feuerstättenverbot in Kleingärten durchzusetzen. Bereits jetzt seien
    Feuerstätten in Kleingartengebieten aufgrund des Bundeskleingartengesetzes und der
    Landesbauordnung verboten. Gleichwohl würden Öfen geduldet. Wegen der CO2-Emissionen und
    des Feinstaubs stellten sie eine Gesundheitsgefahr dar. Außerdem würden Passanten durch
    Gerüche belästigt. Es werde nicht durchgängig kontrolliert, ob die Schornsteine jährlich... weiter

Schade, dass es nur für diese Region gilt. Bei uns in Sachsen-Anhalt darf über den Winter Gartenabfall verbrannt werden. Kaum einer hält sich an die Vorgaben bzgl. Umschichten, trocken u.ä. Und dann wird über Feinstaub und Co2 bei Pillepalle geredet....

Noch kein CONTRA Argument.

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