Region: Bremen
 

S20-252 Schulbegleitung

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

1,194 Signatures

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  1. Launched 2021
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  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition addressed to: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Die Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport plant eine Umstrukturierung der Unterstützung und Begleitung gemäß §35a SGB VIII. So sollen neuerdings auch ungelernte Kräfte im Bereich der Jugendhilfe eingesetzt werden können. Das bisherige Fachkräftegebot nach §72 SGB VIII soll damit unter dem Deckmantel des Fachkräftemangels ausgehebelt werden. Geld wird auf Kosten der Kinder und Jugendlichen gespart, die durch ihre seelische Behinderung in Schule ohnehin schon benachteiligt werden. Aktuell fordert die Bremer Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport die freien Träger der Jugendhilfe in Bremen auf Entgeltvereinbarungen einzugehen, die vorsehen, dass auch ungelernte Hilfskräfte im Bereich der Schulbegleitung eingesetzt werden. Die fadenscheinige Begründung dafür liegt im akuten Fachkräftemangel und der Ansicht der Behörde, eine fachlich unangemessene Begleitung sei besser als keine Begleitung. Bei näherer Betrachtung wird aber deutlich: Es wird Geld an der falschen Stelle gespart! Die Begleitung von Schüler:innen gemäß §35a SGB VIII ist ein besonderes Feld in der Jugendhilfe, da hier individuelle pädagogische Begleitung im Spannungsfeld zwischen Schüler:in, Klasse, Schulteam und Eltern geleistet wird. Dabei werden nicht nur angepasste Lern- und Handlungsstrukturen erarbeitet, sondern auch Bewältigungsstrategien in Krisensituationen. In akuten Krisen ist der Schutz des Kindes/Jugendlichen und der anderen Menschen in Schule vor Gefahren eine der Aufgaben einer Schulbegleitung. Besonders hier ist hohe fachliche und persönliche Kompetenz der Schulbegleitung besonders wichtig. Die Sicherstellung der fachlichen Kenntnis und des nötigen Verantwortungsbewusstseins gelingt nur über eine einschlägige pädagogische Ausbildung bzw. ein pädagogisches Studium mit nicht nur hohen theoretischen, sondern auch praktischen Anteilen. Statt die Ausbildung von Fachkräften – auch in Zusammenarbeit mit den Trägern der Landesarbeitsgemeinschaft – zu fördern wird auf weitere Abwertung der Qualität der pädagogischen Begleitung von Kindern gesetzt. Eltern müssen sich sicher sein können, dass ihr Kind in der Schule die bestmögliche und angemessene Unterstützung zur Teilhabe erhält, die es bekommen kann. Die Begleitung durch ungelernte Hilfskräfte kann den hohen Erfordernissen und der Verantwortung dieser Tätigkeit nicht nur nicht gerecht werden, sondern stellt womöglich selbst eine Gefahr für die Kinder als auch die Schulbegleitung selbst dar. Ebenso kann es nicht im Interesse der Schulen und Lehrkräfte sein, mögliche Unzulänglichkeiten der Schulbegleitung dauerhaft ausgleichen zu müssen. Schon jetzt gibt es einen akuten Mangel an Lehrer:innen an Bremer Schulen. Weitere Aufgaben auf den Schultern des Lehrer*innenkollegiums abzuladen kann nicht die Lösung sein! So wird Inklusion nicht nur zum Sparkonzept, sondern verletzt auch die Rechte und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Wir fordern: - Umsetzung des gesetzlichen Fachkräftegebotes (§72 SGB VIII) in der Jugendhilfe - Förderung der Ausbildung von Fachkräften - Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Nachqualifizierung - Nicht bei den Schwächsten der Gesellschaft zu sparen - Kein gegeneinander Ausspielen von Fachkräftemangel und Hilfebedarf - Keine Abwertung sozialer Arbeit

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Petition details

Petition started: 11/17/2021
Collection ends: 12/30/2021
Region: Bremen
Topic:  

News

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 28 vom 6. Mai 2022

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgerschaft
    keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: S 20-252

    Gegenstand: Schulbegleitung

    Begründung:
    Der Petent führt an, dass die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport eine
    Umstrukturierung der Unterstützung und Begleitung gemäß §35a SGB VIII plane, wodurch auch
    ungelernte Kräfte im Bereich der Jugendhilfe eingesetzt werden können sollen. Demnach fordere
    die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport die freien Träger der Jugendhilfe in Bremen
    auf, Entgeltvereinbarungen einzugehen, auf deren Basis auch ungelernte Hilfskräfte im Bereich der
    Schulbegleitung eingesetzt werden könnten. Dem hält der Petent entgegen, dass die Sicherstellung
    der fachlichen Kenntnis und des nötigen Verantwortungsbewusstseins nur über eine einschlägige
    pädagogische Ausbildung beziehungsweise ein pädagogisches Studium mit nicht nur hohen
    theoretischen, sondern auch praktischen Anteilen gelinge.

    Die Petition wird von 1195 Mitzeichner:innen unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Soziales, Jugend, Integration und Sport eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
    Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung
    dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Beratung zusammengefasst folgendermaßen
    dar:

    Die Schulbegleitung gemäß § 35a SGB VIII ist eine ambulante Unterstützungsleistung der Teilhabe
    an Bildung für Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung
    wesentlich in ihrer Fähigkeit am Unterricht und am Schulleben teilzuhaben, eingeschränkt sind.
    Dabei orientiert sie sich am individuellen Unterstützungsbedarf der leistungsberechtigten Kinder und
    Jugendlichen mit dem Ziel, ihnen den Schulbesuch zu ermöglichen und die Teilhabe am Unterricht
    so sicherzustellen. Die Schulbegleitung greift nicht in den Kernbereich der pädagogischen
    Wissensvermittlung ein und dient somit nicht der Unterstützung von Lehrkräften, sondern der
    Unterstützung des Kindes.

    Grundsätzlich eröffnet das Fachkräftegebot gemäß § 72 Absatz 1 SGB VIII die Möglichkeit Personen
    zu beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe nach ihrer Persönlichkeit eignen und eine dieser
    Aufgabe entsprechende Ausbildung erhalten haben (Fachkräfte) oder auf Grund besonderer
    Erfahrungen in der sozialen Arbeit in der Lage sind, die Aufgabe zu erfüllen (nichtpädagogische
    Kräfte beziehungsweise sozialerfahrene Personen).

    Da die Verfügbarkeit pädagogischer Fachkräfte begrenzt ist, hat sich der Senat entschieden, zum
    Schuljahr 2020/21 die Schulbegleitung auch für nichtpädagogische Kräfte beziehungsweise sozial
    erfahrene Personen zu öffnen. Darin folgt Bremen dem Beispiel der Stadtgemeinde Bremerhaven
    und anderer Kommunen, die auf diese Weise dem Fachkräftemangel erfolgreich entgegengetreten
    sind.

    Seit dem Schuljahr 2020/21 werden von mehreren Leistungserbringern in der Stadtgemeinde
    Bremen für die Schulbegleitung gemäß § 35a SGB VIII deshalb auch geeignete, nichtpädagogische
    Kräfte beziehungsweise sozial erfahrene Personen eingesetzt, die über nachgewiesene
    Erfahrungen in der sozialen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verfügen. Die Anforderung an das
    Qualifikationsniveau einer Schulbegleitung ergibt sich trotzdem weiterhin unmittelbar aus der
    individuellen Bedarfsermittlung des Case Managements. Im Mittelpunkt steht dabei die passgenaue
    Unterstützung für die Betroffenen, um ihnen die Teilhabe am Unterricht und am schulischen Alltag
    zu ermöglichen. Das Wunsch- und Wahlrecht der Personensorgeberechtigen und der Kinder und
    Jugendlichen wird dabei gem. § 5 Abs. 1 SGB VIII berücksichtigt. Über die generelle Eignung einer
    Person entscheidet der Leistungserbringer in seiner Verantwortung für die zu erbringende Hilfe und
    in seiner Funktion als Arbeitgeber.
    Den Entgeltvereinbarungen mit den Leistungsanbietern von Schulbegleitung liegt ein so genannter
    Leistungsangebotstyp – LAT -zugrunde, in dem die zu erbringende Leistung definiert wird. Die
    Vergütung der eingesetzten Kräfte erfolgt auf Grundlage des beim Träger geltenden Tarifvertrags.
    Für die Entgeltverhandlungen ist der TV-L in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Dabei wird
    für die Gruppe der sozial erfahrenen Personen der TV-L S2 Stufe 3 als Rechengröße zugrunde
    gelegt.

    Trotz der Erweiterung des Personenkreises von Schulbegleitungen sind zum Schuljahr 2021/22
    circa 70 Prozent der Assistenzstellen weiterhin mit Erzieher:innen und Heilerziehungspfleger:innen
    (oder vergleichbar) besetzt worden.

    Die vom Petenten geforderte Notwendigkeit, eigene Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten, ergibt
    sich derzeit nicht. Neben der Möglichkeit, vorhandene Angebote des Instituts für Berufliche Bildung
    (IBB) in Bremen sowie von Dandelion Bildung GmbH und den Volkshochschulen in den
    niedersächsischen Umlandgemeinden in Anspruch zu nehmen, sind Fortbildungen sowie die
    fachliche Anleitung der Schulbegleitungen Aufgabe der Leistungserbringer:innen und wird in den
    vereinbarten Leistungsentgelten berücksichtigt.

    Der Ausschuss kann die vom Petenten vorgebrachten Aspekt einerseits nachvollziehen, ist jedoch
    andererseits der Auffassung, dass die maßgebliche Schlüsselqualifikation bei der Arbeit mit
    körperlich oder geistig behinderten Menschen die Empathie ist und diese nicht zwangsläufig aus
    einer universitären Fachausbildung erwächst. Es handelt sich bei den sozial erfahrenen Personen
    keineswegs um unqualifizierte, sondern hochengagierte Personen. Es wird anhand des individuellen
    Bedarfs des:der Betroffenen entschieden, welche Qualifikation die jeweilige Schulbegleitung
    mitbringen muss. Insofern sieht der Ausschuss in der praktizierten Ausweitung ein sinnvolles Modell,
    um in diesem Bereich dem Fachkräftemangel wirksam entgegenzutreten.

    Begründung (PDF)

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