Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss

Erarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung auf der Grundlage des Grundgesetzes

Wir fordern die Bundesregierung Deutschland auf, ihrer Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag von 1990 nachzukommen und einen verfassungsgebenden Konvent einzuberufen, der eine neue gesamtdeutsche Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegt. Im Anhang zum EV (EV=Einigungsvertrag des Grundgesetzes) heißt es dazu:

„Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren (nach 1990) mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.“

Das Grundgesetz entstand 1949, also in einer Zeit, in der Deutschland besetzt war. Deshalb verwiesen die Autoren auch auf die Vorläufigkeit des GG. Deutschland solle sich nach der Wiedervereinigung eine Verfassung geben, die frei von fremdem Einfluss sein soll.

Übernehmen wir, was gut aus dem GG ist und diskutieren gründlich, was problematisch ist. Fassen wir es in eine neue gesamtdeutsche Verfassung und lassen anschließend das geeinte Volk darüber abstimmen. Damit entziehen wir auch den zersetzenden Verschwörungstheorien eine Grundlage.

Begründung

Seit 1990 sind mittlerweile 28 Jahre vergangen. Die Wiedervereinigung kann als vollzogen betrachtet werden. Die kurz vor der Vereinigung in aller Eile gegründeten östlichen Bundesländer stimmen dem Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes (GG) zu. In Artikel 146 des Grundgesetzes heißt es :

„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Weil die Bundesregierung bis heute vom Grundgesetz spricht, aber eine Verfassung meint, verwirrt sie ihr Volk und unterstützt damit das Entstehen von Verschwörungstheorien, die besonders gern von der AfD und anderen rechten Kreisen weiter verbreitet werden. Beispiele sind die „Reichsbürger“ und die „BRD GmbH“ die den Bürgern suggerieren, dem Staat, welcher ja nach wie vor als „besetzt“ und nicht als frei handlungsfähig gilt, keine Folge mehr zu leisten.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.04.2018
Sammlung endet: 13.10.2018
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern