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Nach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.
Verweigert ein Elternteil dieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld.
Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.
Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden und in der Düsseldorfer Tabelle aufgenommen werden.
Reason
Beide Elternteile haben ein gleiches Recht auf Umgang. Es ist ungerecht, dass ein Elternteil Unterhaltsgeld bezahlen muss, aber null Umgang hat.
Das Gerichte sollte bei Scheidungskindern das Wechselsystem erwirken, oder mit der in dieser Wahlperiode vorgesehene Novellierung des Unterhaltsrechts entscheiden können: Entweder Umgangsrecht oder kein Unterhaltsgeld.
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Die Petition ist bereit zur Übergabe
on 19 May 2024Briefe an das Justizministerium wurden nicht bzw. mit bla-bla beantwortet.Erst das Gesetz, dann die Antwort
Ich bleibe drann -
Die Petition ist bereit zur Übergabe
on 06 Apr 2024Petition wurde an Justizministerium weitergereicht
Antwort zum Problem ist gleich null -
Änderungen an der Petition
on 20 Feb 2024
Debate
No CONTRA argument yet.