Region: Germany
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Scheidungskinder - Kein Umgangsrecht - Kein Unterhaltsgeld

Petition is addressed to
Justizminister Mario Buschmann

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  1. Launched December 2023
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02/15/2024, 09:35

Es wurde das Recht auf Umgang entsprechend §1684 BGB explizit aufgeführt. Die Entscheidung Unterhaltsgeld liegt mit obiger Formulierung allein bei dem betroffenen Elternteil und unterliegt nicht mehr einer "Kann-Bestimmung" des Gerichtes.


Neuer Petitionstext:

Nach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.

Verweigert ein Elternteil dieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld.

Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.

Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden und in der Düsseldorfer Tabelle aufgenommen werden.



Neues Zeichnungsende: 15.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 16 (16 in Deutschland)


02/03/2024, 17:29

Es wurde das Recht auf Umgang entsprechend §1684 BGB explizit aufgeführt. Die Entscheidung Unterhaltsgeld liegt mit obiger Formulierung allein bei dem betroffenen Elternteil und unterliegt nicht mehr einer "Kann-Bestimmung" des Gerichtes.


Neuer Petitionstext:

BoykottiertNach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.

Verweigert ein Elternteil dasdieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein UnterhaltsgeldUnterhaltsgeld.

Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.

Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden.



Neues Zeichnungsende: 15.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 13 (13 in Deutschland)


01/18/2024, 17:27

Das Justizministerium besteht auf Unterhaltsgeld. Es führt auch viele Wege zum Umgangsrecht auf. Diese sind aber in der Praxis nicht umsetzbar.


Neuer Petitionstext:

Boykottiert ein Elternteil das Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen!fließen. DieseVor Forderungdem sollGericht inbesteht dasKlagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur DiskussionGewährung stehendedes UnterhaltsrechtUmgangsrechtes verankert werden.einzureichen. Somit wird finanzieller Druck auf den Expartner ausgeübt undhat das Gericht hatbei Klage eines Elternteiles eine eindeutige EntscheidungshilfeEntscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld



Neues Zeichnungsende: 15.03.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2 (2 in Deutschland)



12/19/2023, 16:28

Gerichte sind unabhängig. Sie entscheiden auf der Grundlage von Gesetzen. .Die jetzige Rechtsprechung sieht zwar Maßnahmen zur Erwirkung des Umgangsrechtes vor, sind aber schwer durchsetzbar (Freiheitsentzug, Strafgebühr). Mit obiger Formulierung wird Gerechtigkeit auch für den anderen Elternteil gewährleistet.


Neue Begründung:

Beide Elternteile haben ein gleiches Recht auf Umgang. Es ist ungerecht, dass ein Elternteil Unterhaltsgeld bezahlen muss, aber null Umgang hat.

Das Gerichte sollte zwar bei Scheidungskindern das Wechselsystem erwirken, entscheidetoder aber meist zu Gunstenmit der Mutter.in Dasdieser Wahlperiode vorgesehene Novellierung des Unterhaltsrechts entscheiden können: Entweder Umgangsrecht bleibtoder aberkein aufUnterhaltsgeld. der Strecke.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0



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