Scheidungskinder - Kein Umgangsrecht - Kein Unterhaltsgeld

청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Justizminister Mario Buschmann

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  1. 시작됨 2023
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  4. 수신자와의 대화
  5. 결정

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Justizminister Mario Buschmann

Nach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.
Verweigert ein Elternteil dieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld.
Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.
Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden und in der Düsseldorfer Tabelle aufgenommen werden.

이유

Beide Elternteile haben ein gleiches Recht auf Umgang. Es ist ungerecht, dass ein Elternteil Unterhaltsgeld bezahlen muss, aber null Umgang hat.
Das Gerichte sollte bei Scheidungskindern das Wechselsystem erwirken, oder mit der in dieser Wahlperiode vorgesehene Novellierung des Unterhaltsrechts entscheiden können: Entweder Umgangsrecht oder kein Unterhaltsgeld.

Karl-Jörg Rüßiger, Plauen 님, 응원해주셔서 감사합니다.
개시자에게 질문

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2023. 12. 16.
수집 종료: 2024. 03. 15.
지역: Deutschland
범주: 가족

소식

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