Bölge : Almanya

Scheidungskinder - Kein Umgangsrecht - Kein Unterhaltsgeld

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Justizminister Mario Buschmann

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  1. Başladı 2023
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Nach BGB §1684 ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt.
Verweigert ein Elternteil dieses Umgangsrecht, dann soll auch kein Unterhaltsgeld fließen. Vor dem Gericht besteht Klagerecht. Mit der Klage ist gleichzeitig ein Maßnahmeplan zur Gewährung des Umgangsrechtes einzureichen. Somit hat das Gericht bei Klage eines Elternteiles eine eindeutige Entscheidungshilfe: kein Umgangsrecht - kein Unterhaltsgeld.
Somit liegt die Entscheidung, ob Unterhalt fließt, beim betroffenen Elternteil. Diese Regelung ist eindeutig, logisch und konsequent für die Betroffenen, für Dritte und auch für die Richter.
Diese, oder eine inhaltlich ähnliche Formulierung, soll bei der vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts aufgenommen werden und in der Düsseldorfer Tabelle aufgenommen werden.

Gerekçe

Beide Elternteile haben ein gleiches Recht auf Umgang. Es ist ungerecht, dass ein Elternteil Unterhaltsgeld bezahlen muss, aber null Umgang hat.
Das Gerichte sollte bei Scheidungskindern das Wechselsystem erwirken, oder mit der in dieser Wahlperiode vorgesehene Novellierung des Unterhaltsrechts entscheiden können: Entweder Umgangsrecht oder kein Unterhaltsgeld.

Desteğiniz için teşekkür ederiz, Karl-Jörg Rüßiger, Plauen
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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 16.12.2023
Koleksiyon sona eriyor: 15.03.2024
Bölge : Almanya
Konu: Aile

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