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Kmetijstvo

Schlobachshof - Kein Abriss ohne Konzept!

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Petitionsausschuss Stadt Leipzig
2.716 podpornik 2.056 v Leipzig

Peticija je delno sprejeta

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  1. Začelo 2020
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Delni uspeh

Der Verein Schlobachshof e.V. fordert, dass der Abriss von Gebäuden auf dem Schlobachshof nur nach Vorgaben eines vom Stadtrat beschlossenen tragfähigen und nachhaltigen Konzeptes erfolgt.

Solange kein Nutzungskonzept besteht, dürfen nicht durch übereifrigen Abriss/Rückbau Fakten geschaffen und ggf. unnötige Kosten verursacht werden.

Das Nutzungs- und Entwicklungskonzept muss vor Beschlussfassung im Stadtrat eine Bürgerbeteiligung sowie den Einbezug der Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile (Lützschena-Stahmeln, Burghausen, Rückmarsdorf, Böhlitz-Ehrenberg) durchlaufen.

https://www.schlobachshof.com

razlog

Der gemeinnützige Verein Schlobachshof e. V. setzt sich für den Erhalt des 100-jährigen denkmalgeschützten Kulturgutes Schlobachshof ein.

Die Stadt Leipzig hat das Gelände Schlobachshof (14ha) „zum Zweck der weitestgehenden Renaturierung und der Umsetzung der umweltfach- und rechtlichen Zielstellungen“ 2016 im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben - aber auch unter der Bedingung „einvernehmliche Lösungen mit den Pferde-Einstellern und Wohnungsmietern“ zu suchen. Damit war politisch wohl nicht gemeint, - wie dennoch geschehen - den Hof tier- und menschenleer zu machen!

Da nun niemand mehr dort wohnt, muss derzeit 24h täglich kostenintensiv bewacht werden. Die Konzeptideen, die in 3-jähriger Zusammenarbeit eines Planungsbüros mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer Leipzig erstellt wurden,

  • Wanderraststation
  • Ökologische Landwirtschaft (groß/klein)
  • Aueninformationszentrum (groß/klein)

seien im Rahmen einer amtsinternen Entscheidung nach Bauvoranfrage abgelehnt worden. Von der Stadtverwaltung wird nun eine "Umweltbildungsstätte Auenlandschaft" favorisiert. Hier darf man sich fragen: Was ist der konzeptionelle Unterschied zum abgelehnten „Aueninformationszentrum“? Welcher neue Aspekt lässt auf eine baurechtliche Genehmigung hoffen?

Weder die Ergebnisse der „quick Checks“ im Rahmen einer gezielten Umfrage bei 50 Ortschaftsräten, Vereinen, Verbänden, Bürgern 2017 noch die Konzeptideen, noch die Ergebnisse der Bauvoranfrage, welche zur Ablehnung geführt haben, sind bisher veröffentlicht worden. Amtsintern ist über den Abriss von 11 "nicht erhaltungswürdigen" Gebäuden entschieden worden.

Der Abriss ist bereits im Gang.

Noch vor Beendigung der Konzeptentwicklung soll in den Ausschüssen der Stadt Leipzig über den vollständigen Abriss aller -- außer denkmalgeschützter Gebäude -- Bauten entschieden werden. Dies betrifft insbesondere die Reit- bzw. Tierbewegungshalle mit Gaststätte, Pferdeställe, Wohnbaracken, Werkstatt etc.

Eine Bürgerbeteiligung hat es dazu nicht gegeben.

Wir halten dieses Vorgehen für verfrüht und falsch. Die Vernichtung von Kulturgütern produziert irreversible Verluste, insbesondere im Naturschutzgebiet.

Kompromisse müssen gefunden werden, einerseits um „weitestgehend“ zu entsiegeln, anderseits aber eine Nutzung des Hofes zu ermöglichen, die dem Anspruch der Stadt und deren Bürgern auf Nachhaltigkeit gerecht wird. Es sollte so viel wie möglich renaturiert werden, aber auch so viel wie nötig für den Erhalt für Schlobachshof getan werden.

Quellen:

  • https://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Abriss-von-elf-Gebaeuden-auf-Leipziger-Schlobachshof
  • Expose zur Verkehrswertermittlung Dr. Wrankmore 10.7.2013
  • Zwangsversteigerungsbeschluss 16.12.15
  • Vorlage VI-DS-02709 am 25.4.16, der Grundstücksverkehrsausschuss stimmt in 2. Lesung VI-DS-03418 am 26.10.16 dem Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren mit Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO zu. „Bei erfolgreichem Erwerb wird die Stadt mit vorhandenen Mietern (z.B. Pferdeunterbringung u.a.) nach Lösungen zum beiderseitigen Vorteil suchen.“
  • Zwangsversteigerung 1. Termin 12.5.16, 2. Termin und Zuschlagsbeschluss 27.10.16
  • Ausschreibung Konzepterstellung 9.1.17, Vergabe an Planungsbüro Deuter, Quedlinburg
  • Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Ratsversammlung am 21.6.17: Konzeptvorlage Ende 2017 (BM Rosenthal)
  • 9/17 Meinungsabfrage durch das ASG („quick-checks“ / 47 Akteure) zur Aufstellung eines Nutzungs- und Entwicklungskonzeptes für den Schlobachshof
  • Kündigung der Pferdeeinstellungsverträge am 14.5.18 zum 30.6.18 durch die Pferdepension Schlobachshof GmbH, Frau Stanuschewski
  • Schreiben Herr Dittmar 6.6.18/ Dr. Amm: das Nutzungs- und Entwicklungskonzept „wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 vorgestellt“. Siehe auch LVZ 6.6.18
  • Kündigung der Wohnungsmieter 8/18
  • Gründung des gemeinnützigen Vereins Schlobachshof e. V. am 18.12.2018
  • Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Antwort Ratsversammlung 13.3.19 Eine Bauvoranfrage zum „Baustatus“ sei im Oktober 2018 gestellt, die Öffentlichkeit werde bis Ende 2019 über mögliche Nutzungen informiert. Eingang der Antwort vom Bauamt beim ASG Dezember 2019, bis 6/20 keine Info an Öffentlichkeit
  • Einwohneranfrage Ratsversammlung 22.01.20 Frau Blum warum die Stadt Leipzig nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht habe, nach Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren auch die sofortige Besitzübernahme zu vollziehen. Antwort BM Rosenthal: Dies sei nicht notwendig gewesen.
  • Besitzübernahme durch die Stadt Leipzig im 31.1.2020
  • Brand der Scheune 21.02.20
  • Los Abbruch 25. April 2020 Leipziger Amtsblatt · Nr. 8: Vergabenummer: L-65.3-2020-00216
  • Brand am 08.05.20 in der Gaststätte
  • Präsentation „Informationen zum Schlobachshof in der Ortschaftsratssitzung am 04.06.20 durch Herrn Dittmar ASG. Alle 3 Konzeptvorschläge: - Wanderraststätte, - ökologische Landwirtschaft, - Aueninformationszentrum seien am 13.9.19 ablehnend beschieden. Neuer Vorschlag: Umweltbildungsstätte Auenlandschaft. Vorlage Nr. VI-DS-02709-DS-01 „Schlobachshof – weitere Nutzung“
  • Einwohneranfrage Blum 8.7.20
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novice

  • Stadtratsbeschluss vom 27.6.21 "Annahme" Petition "Kein Abriss ohne Konzept"
    „1. Die Verwaltung informiert den Umwelt/Ordnungsausschuss und die beteiligten Ortschaftsräte in regelmäßigen Abständen (halbjährlich) über den Stand der Erarbeitung eines tragfähigen Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes zu Schlobachshof.
    2. Die Verwaltung prüft, ob die sogenannte Tierbewegungshalle ggf. an einem anderen Standort eingesetzt werden kann.
    3. Die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile werden in die Beschlussfassung des Nutzungskonzeptes einbezogen.“

    Stadtratsbeschluss vom 19.5.22

    Die denkmalgeschützten Gebäude des Schlobachshof sollen durch ein „Informationszentrum Auenlandschaft“ nachgenutzt werden.
    Dafür sind ein Konzept und verschiedene... naprej

  • VIELEN DANK FÜR IHRE/EURE UNTERSTÜTZUNG
    Unsere Petition wurde vom Petitionsausschuss angenommen; Stellungnahmen von den betroffen Ortschafträten sowie des Ausschuss Umwelt/Ordnung/Umweltschutz werden derzeit eingeholt, bevor die Petition im Stadtrat behandelt wird.

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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