Petition richtet sich an:
Bundestag
Seit Ende April gilt in Supermärkte, einzelne Läden, in Arztpraxen als auch in öffentlichen Verkehrsmitteln (selbst auf Bushaltestellen und Bahnhöfe) usw. die Maskenpflicht, mittlerweile auch auf öffentlichen Plätzen in den Großstädte. Aber jedoch gibt es auch Menschen, die aus medizinischem, gesundheitlichen oder auf Grund einer Behinderung von Maskenpflicht befreit sind, Voraussetzung ist jedoch, das man einen ärztlichen Attest muss.
Nun kommt des in der Praxis immer wieder vor, das Menschen, trotz Attest zur Maskenpflichtbefreiung und keine Masken tragen können, dennoch auf aufgefordert werden, entweder eine Maske aufzusetzen oder werden des Hauses verwiesen, in manchen Fälle wird sogar ein Hausverbot angedroht oder diese gleich erteilt und öffentlichen Verkehrsmitteln, kommt es häufiger vor das von der Maskenpflicht befreite Personen von der Beförderung ausgeschlossen und zusätzlich, wie in Berlin oder Hamburg so ist, aufgefordert eine Vertragsstrafe zu zahlen.
In manche Geschäfte werden Kunden, neben dem Hinweis auf die Maskenpflicht am Eingang, zusätzlich darauf hingewiesen, das Atteste zur Maskenpflichtbefreiung nicht anerkannt werden. Hierbei wird immer auf das Hausrecht berufen, obwohl Diskriminierung nicht erlaubt ist. Das ist zum Beispiel in IKEA-Möbelhäuser der Fall. Hier ein Artikel davon: https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/ikea-kamen-nrw-coronavirus-mundschutz-pflicht-maskenpflicht-corona-attest-peter-pap-13787638.html Das ist eine Diskriminierung gegenüber Personen, die es mit ihrer Lungenkrankheit oder mit ihrer Behinderung schon schwer genug haben.
Es gab auch einen Fall in Freudenstadt (bei Schwarzwald). In der S-Bahn nach Bad Griesbach, saß ein Mann, als der S.Bahnfahrer rein kam, wies den Mann darauf hin, das im Zug eine Maske getragen werden muss. Der Passagier wies dem S-Bahnfahrer darauf hin, das er von der Maskenpflicht befreit ist und händigte dem S-Bahnfahrer seinen Attest aus, der S-Bahnfahrer wollte jedoch diesen Attest nicht anerkennen, mit der Begründung, das dieses Attest ausführlicher sein muss, dazu gehört, das welches Krankheitsbild vorliegt bzw. die Diagnose drin stehen muss.
Obendrein ungeklärt ist auch, welche Personen dazu berechtigt sind, Atteste zur Maskenpflichtbefreiung einsehen dürfen. Denn es wird immer wieder argumentiert, das zu einem nur das Ordnungsamt und die Polizei dies dürfen, zum anderen das auch das Personal, sei es im Supermarkt oder im öffentlichen Verkehrsmitteln, die Atteste verlangen dürfen. Denn es geht auch um die persönliche Daten, die nicht jeder Preisgeben möchte.