Petition richtet sich an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Von der Richter GmbH aus Essen und ihren Schredderanlagen dürfen kein PCB und andere Schadstoffe an die Umwelt mehr abgegeben werden. Dafür setzt sich die Bürgerinitiative gegen den "Gift-Schredder" in Essen-Kray ein. Wir fordern die sofortige Stilllegung der Firma, bis sie bewiesen hat, uns und die Umwelt nicht zu vergiften. Wir fordern die Verlagerung des Betriebes oder zumindest die Einhausung der Anlagen nach Stand der Technik, statt Schreddern unter freiem Himmel.
Begründung
In der ersten Genehmigung für diese Schredderanlage aus dem Jahre 1969 heißt es: "Sie ist so zu führen, dass keine Nachteile, Gefahren oder Belästigungen auftreten, die der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit nach Eigenart der Umgebung nicht zugemutet werden können". Damals handelte es sich um einen eher unauffälligen Verwerter für Metallschrott. Seither ist, insbesondere seit der Übernahme durch ein holländisches Unternehmen im Jahre 1994, der Betrieb ständig erweitert worden und mittlerweile zu einem weltweit handelnden Schrottverwerter gewachsen. Hier wird vor allem Schalter- und Elektroschrott aus ganz Europa angeliefert und in den vorhandenen Anlagen recycelt. Bei der Entladung, Sortierung und Zerkleinerung dieses Materials in zwei Schreddern, nachfolgend in Rotormühlen und weiteren Anlagen werden diverse Schadstoffe und insbesondere auch das zum "Dreckigen Dutzend" zählende Ultragift PCB (seit 1989 weltweit verboten) freigesetzt, und das in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, Schulen, Kindergärten und Kleingärten. So befinden sich z.B. Wohnhäuser in einem Abstand von lediglich 50 m zu einer dieser Doppelrotormühlen, obwohl nach heutigem Bau- und Umweltrecht ein Schutzabstand von mindestens 500 m eingehalten werden müsste. Die Aufnahme dieser Giftstoffe durch die Nahrung oder durch die Atmung können zu unabsehbaren gesundheitlichen Folgen führen, wie z. B. Krebs, Schilddrüsenerkrankungen usw. Nicht umsonst hat das Umweltamt tausend Haushalten in Essen-Kray empfohlen, lieber die Finger von großblättrigem Gemüse aus dem eigenen Garten zu lassen. Da mittlerweile durch das Landesumweltamt (LANUV) zweifelsfrei die Herkunft und Verbreitung dieses an die Umwelt abgegebenen Umweltgiftes durch die Fa. Richter nachgewiesen wurde, ist es uns unverständlich, warum diesem Betrieb kein wirksamer Einhalt geboten wird. Angeblich sind den Behörden die Hände wegen des bestehenden Bestandsschutzes für diesen Betrieb gebunden. Wir sind der Auffassung, dass die über Jahre ständig erweiterte und vergrößerte Schredderanlage keineswegs vom Bestandsschutz für den damaligen Betrieb geschützt werden darf und dass es sich hier um ein völlig neues Unternehmen handelt, das in einem Wohngebiet nichts zu suchen hat. Hier geht es um die Gesundheit von tausenden Krayer Bürgern, die nicht länger der Verbreitung von Giftstoffen und dem teils ohrenbetäubendem Lärm der Firma bei der Verarbeitung des Schrottes ausgesetzt werden dürfen.