Petition richtet sich an:
Bauministerkonferenz (ARGE BAU), Bundesbauministerin Verena Hubertz
„Schon wieder ewig in der Schlange vor der Toilette?“ Wer im Kino, Stadion oder auf einem Festival war, kennt das Bild: Männer sind längst zurück – Frauen* stehen immer noch an. Das ist kein Zufall, sondern hat System: Eine gesetzliche Vorschrift für Veranstaltungsorte schreibt Urinale nur für Männer vor. Für alle, die sich zum Pinkeln hinsetzen oder hinhocken, fehlt ein vergleichbares Angebot.
Schluss damit - es ist Zeit für ein Upgrade:
Wir fordern deswegen die Bauministerkonferenz (ARGE BAU) auf, Hockurinale als Pendant zum Stehurinal als Sanitärobjekt anzuerkennen und eine kurze Wartezeit für alle Geschlechter verbindlich in §12 der Muster-Versammlungsstättenverordnung sowie in der Gaststättenverordnung zu verankern.
1. Die schnelle Option für alle: Einführung von Hockurinalen als schnelles, platzsparendes und inklusives Pendant zu Stehurinalen!
2. Kurze Wartezeit für alle: Sanitärräume im öffentlichen Raum müssen so geplant werden, dass die Wartezeiten für alle Geschlechter gleich lang sind.
Erstunterzeichnende:
Missoir-Erfinderin Lena Olvedi | Goldeimer gemeinnützige GmbH | Buschfunk Bündnis e.V. | CONNY (Musiker)
Begründung
Eine belgische Studie von 2017 ermittelte für Veranstaltungen eine durchschnittliche Wartezeit von 6 Minuten für Frauen/FLINTA gegenüber 11 Sekunden für Männer.
Das Problem liegt sowohl in der Anzahl der Toiletten, als auch in ihrer Nutzungsdauer. Ein Urinal ist in 30 Sekunden wieder frei, auf einer Sitztoilette dauert es deutlich länger. Männern wird bei Stehurinalen die schnelle Möglichkeit gegeben, Menschen, die nicht im Stehen pinkeln können, nicht.
Toiletten müssen gerecht geplant werden – sowohl nach Nutzungszeit als auch nach Stückzahl.
Wir brauchen Hockurinale als schnelle, platzsparende und inklusive Ergänzung zu Kabinen. Sie benötigen nur halb so viel Platz und ermöglichen den gleichen Durchsatz wie Stehurinale.
Diese einfache bauliche Anpassung erfüllt nicht nur den Gleichbehandlungsauftrag aus Artikel 3 des Grundgesetzes, sondern setzt auch ein starkes Zeichen:
Denn Gleichberechtigung darf nicht an der Toilettentür aufhören!
Anmerkung: Toilettenräume werden in den meisten Fällen in "Frauen" und "Männer" aufgeteilt. Wenn wir von Frauen* sprechen, meinen wir alle Menschen, die sich aus anatomischen Gründen zum Pinkeln hinsetzen oder hinhocken.
Gleichberechtigung Mann/ Frau