Regija: Njemačka

Schuldrecht - Einziehung von Zahlungsrückständen durch Inkassounternehmen

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
122 Potpora 122 u Njemačka

Peticija je odbijena.

122 Potpora 122 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2018
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an "Inkassounternehmen" oder ähnliches übertragen werden dürfen. Lediglich an den Insolvenzverwalter oder Rechtsnachfolger einer Firma oder aber an Erben dürfen Schulden übertragen werden. Alternativ möge der Deutsche Bundestag eine Obergrenze der Inkassogebühren in Höhe von 75 % eines gerichtlichen Mahnbescheides beschließen.

Obrazloženje

Viele Firmen bedienen sich bei Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen. Diese erheben horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen Mahnung um ein vielfaches übersteigen.Auf Anfrage, wie sich diese hohen Kosten zusammensetzen, erhält man keine Antwort. Es liegt also der Verdacht nahe, dass bewusst völlig überhöhte Forderungen erhoben werden, um sich auf Kosten von sozial schwachen Personen zu bereichern. Solche Geschäfte haben in einem Sozialstaat nichts zu suchen. Wenn jemand bei Firma A Verbindlichkeiten hat, hat auch Firma A im Zweifelsfall einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.Bei den Nebenkosten der Inkassounternehmen handelt es sich schlichtweg um unnötige und völlig überzogene Forderungen.

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Novosti

  • Pet 4-19-07-401-004527 Schuldrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an
    Inkassounternehmen übertragen werden dürfen. Alternativ sollte eine Obergrenze für
    Inkassogebühren in Höhe von 75 Prozent eines gerichtlichen Mahnbescheides
    beschlossen werden.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich viele Firmen bei
    Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen bedienten. Diese erhöben
    horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen
    Mahnung ein Vielfaches überstiegen.... unaprijediti

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