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Peticija nebuvo patenkinta
Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija adresuojama: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an "Inkassounternehmen" oder ähnliches übertragen werden dürfen. Lediglich an den Insolvenzverwalter oder Rechtsnachfolger einer Firma oder aber an Erben dürfen Schulden übertragen werden. Alternativ möge der Deutsche Bundestag eine Obergrenze der Inkassogebühren in Höhe von 75 % eines gerichtlichen Mahnbescheides beschließen.
Priežastis
Viele Firmen bedienen sich bei Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen. Diese erheben horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen Mahnung um ein vielfaches übersteigen.Auf Anfrage, wie sich diese hohen Kosten zusammensetzen, erhält man keine Antwort. Es liegt also der Verdacht nahe, dass bewusst völlig überhöhte Forderungen erhoben werden, um sich auf Kosten von sozial schwachen Personen zu bereichern. Solche Geschäfte haben in einem Sozialstaat nichts zu suchen. Wenn jemand bei Firma A Verbindlichkeiten hat, hat auch Firma A im Zweifelsfall einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.Bei den Nebenkosten der Inkassounternehmen handelt es sich schlichtweg um unnötige und völlig überzogene Forderungen.
Nuoroda į peticiją
Nuplėšiamas lapelis su QR kodu
parsisiųsti (PDF)Informacija apie peticiją
Peticija prasidėjo:
2018-03-07
Peticija baigiasi:
2018-04-25
Regione:
Vokietija
tema:
žinios
-
Pet 4-19-07-401-004527 Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an
Inkassounternehmen übertragen werden dürfen. Alternativ sollte eine Obergrenze für
Inkassogebühren in Höhe von 75 Prozent eines gerichtlichen Mahnbescheides
beschlossen werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich viele Firmen bei
Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen bedienten. Diese erhöben
horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen
Mahnung ein Vielfaches überstiegen.... toliau
diskusijos
Kol kas jokio argumento PRIEŠ.