122 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an "Inkassounternehmen" oder ähnliches übertragen werden dürfen. Lediglich an den Insolvenzverwalter oder Rechtsnachfolger einer Firma oder aber an Erben dürfen Schulden übertragen werden. Alternativ möge der Deutsche Bundestag eine Obergrenze der Inkassogebühren in Höhe von 75 % eines gerichtlichen Mahnbescheides beschließen.
Motivazioni:
Viele Firmen bedienen sich bei Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen. Diese erheben horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen Mahnung um ein vielfaches übersteigen.Auf Anfrage, wie sich diese hohen Kosten zusammensetzen, erhält man keine Antwort. Es liegt also der Verdacht nahe, dass bewusst völlig überhöhte Forderungen erhoben werden, um sich auf Kosten von sozial schwachen Personen zu bereichern. Solche Geschäfte haben in einem Sozialstaat nichts zu suchen. Wenn jemand bei Firma A Verbindlichkeiten hat, hat auch Firma A im Zweifelsfall einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.Bei den Nebenkosten der Inkassounternehmen handelt es sich schlichtweg um unnötige und völlig überzogene Forderungen.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
07/03/2018
La petizione termina:
25/04/2018
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 4-19-07-401-004527 Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird unter anderem gefordert, dass Zahlungsrückstände nicht an
Inkassounternehmen übertragen werden dürfen. Alternativ sollte eine Obergrenze für
Inkassogebühren in Höhe von 75 Prozent eines gerichtlichen Mahnbescheides
beschlossen werden.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass sich viele Firmen bei
Zahlungsrückständen sogenannter Inkassounternehmen bedienten. Diese erhöben
horrende Nebenkosten, die nicht selten die Kosten einer ordentlichen gerichtlichen
Mahnung ein Vielfaches überstiegen.... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.