Alueella: Saksa

Schuldrecht - Schutz vor ungerechtfertigten Forderungen von Inkassounternehmen

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Deutschen Bundestag
402 Tukeva 402 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird mehr Schutz vor nicht existenten Forderungen von Inkassounternehmen und eine Verpflichtung des Inkassounternehmens gefordert, geltend gemachte Forderungen gegenüber dem Verbraucher und dem Amtsgericht bei Beantragung des Mahnbescheides darzulegen.

Perustelut

Dubiose Firmen und Inkassobüros rufen bei Verbrauchern an und stellen Forderungen, die nicht existieren Kurze Zeit später kommt die Rechnung bzw. Inkassoforderung per Post in den Briefkasten. Als Verbraucher ist man angehalten, auf diese Rechnungen zu reagieren und anzugeben, dass kein Vertrag besteht. Tut man es nicht, kann die dubiose Firma einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dieser wird ungeprüft an den Verbraucher zugestellt und bei Nichtreagieren kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus. Diese Verfahrensweise ist nicht akzeptabel. Es ist empfehlenswert, dass der Gläubiger (in diesem Fall das dubiose Inkassobüro) seine Forderung vor Beantragung eines Mahnbescheides bei dem Amtsgericht einwandfrei nachweisen muss in der Form, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verbraucher muss in Zukunft auf solche dubiosen Schreiben nicht mehr reagieren d.h. er kann sie ohne tätig zu werden in den Papierkorb werfen und es entstehen keine Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen.

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Uutiset

  • Pet 4-17-07-401-039702

    Schuldrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird mehr Schutz vor nicht existenten Forderungen von
    Inkassounternehmen und eine Verpflichtung des Inkassounternehmens gefordert,
    geltend gemachte Forderungen gegenüber dem Verbraucher und dem Amtsgericht
    bei Beantragung des Mahnbescheides darzulegen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Inkassounternehmen
    oftmals nicht existente Forderungen geltend machten. Auf ihren Antrag erhielten die
    Inkassounternehmen vom zuständigen... enemmän

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