402 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Mit der Petition wird mehr Schutz vor nicht existenten Forderungen von Inkassounternehmen und eine Verpflichtung des Inkassounternehmens gefordert, geltend gemachte Forderungen gegenüber dem Verbraucher und dem Amtsgericht bei Beantragung des Mahnbescheides darzulegen.
Raison
Dubiose Firmen und Inkassobüros rufen bei Verbrauchern an und stellen Forderungen, die nicht existieren Kurze Zeit später kommt die Rechnung bzw. Inkassoforderung per Post in den Briefkasten. Als Verbraucher ist man angehalten, auf diese Rechnungen zu reagieren und anzugeben, dass kein Vertrag besteht. Tut man es nicht, kann die dubiose Firma einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dieser wird ungeprüft an den Verbraucher zugestellt und bei Nichtreagieren kommt der Gerichtsvollzieher ins Haus. Diese Verfahrensweise ist nicht akzeptabel. Es ist empfehlenswert, dass der Gläubiger (in diesem Fall das dubiose Inkassobüro) seine Forderung vor Beantragung eines Mahnbescheides bei dem Amtsgericht einwandfrei nachweisen muss in der Form, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Verbraucher muss in Zukunft auf solche dubiosen Schreiben nicht mehr reagieren d.h. er kann sie ohne tätig zu werden in den Papierkorb werfen und es entstehen keine Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
28/07/2012
Fin de la pétition:
08/09/2012
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-17-07-401-039702
Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung
Mit der Petition wird mehr Schutz vor nicht existenten Forderungen von
Inkassounternehmen und eine Verpflichtung des Inkassounternehmens gefordert,
geltend gemachte Forderungen gegenüber dem Verbraucher und dem Amtsgericht
bei Beantragung des Mahnbescheides darzulegen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Inkassounternehmen
oftmals nicht existente Forderungen geltend machten. Auf ihren Antrag erhielten die
Inkassounternehmen vom zuständigen... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.