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Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, Inkassounternehmen teilweise bzw. vollständig zu verbieten.
Orsak
Inkassounternehmen schaden dem Schuldner eher, als ihm zu nutzen. Es gibt einfach zu viele unkontrollierte schwarze Schafe in dieser Branche. Die einfach nur um jeden Preis, im eigenen wirtschaftlichen Interesse arbeiten. Und das meistens am Rande der Legalität. Sie bereiten einem Schuldner meistens nur noch mehr Frust und wirtschaftlichen Totalschaden.Inkassounternehmen verkaufen mehrfach Titel und klagen eine Schuld mehrfach ein.Inkassounternehmen verlangen extrem hohe Gebühren und Schaden dem Schuldner am Ende noch mehr!Inkassounternehmen machen dem Schuldner mit Drohungen Angst.Ratenzahlungen kann man auch ohne solche Inkassounternehmen direkt mit dem Gläubiger vereinbaren.Bei weiterer Zahlungsverweigerung, kann auch jeder normale Anwalt Vollstreckungsmaßnahmen beim Gericht fordern!
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ladda ner (PDF)Information om petitionen
Petition startade:
2017-02-03
Petitionen avslutas:
2017-03-27
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
den 18.10.2018Pet 4-18-07-401-039757 Schuldrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Inkassounternehmen teilweise bzw. vollständig zu
verbieten.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Inkassounternehmen dem
Schuldner im Ergebnis eher schaden als nutzen würden, weil es zu viele schwarze
Schafe in diesem Bereich gäbe. Viele Inkassounternehmen würden ihre wirtschaftli-
chen Interessen um jeden Preis verfolgen und sich dabei am Rande der Legalität be-
wegen. Insbesondere käme es zu mehrfacher Einforderung von Schulden und die in
Rechnung gestellten Gebühren... vidare
Debatt
Inga KONTRA-argument än.