Rajon : Hamburgu
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Arsim

Schule als Integrationsort stärken - Forderungspapier AK UMF Schule

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  1. Filluar 2018
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Während andere über die Abschiebung von Schutzsuchenden schwadronieren und Meinungsmache betreiben, wollen wir endlich wieder darüber sprechen, wie Menschen am besten ankommen können. Bildung ist und bleibt dafür ein wesentlicher Schlüssel!

Wir, der Arbeitskreis Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge Schule (AK UMF / Schule), wollen eine Verbesserung der Beschulungssituation junger Menschen, die im Kontext von Flucht nach Hamburg gekommen sind, erwirken. Dies betrifft den Zugang zu Bildungsinstitutionen, der dortigen Ausgestaltung von Bildung sowie Anschlussperspektiven.

Unser Forderungspapier richtet sich an die Hamburger Bürgerschaft und ihre Ausschüsse sowie die zuständigen Behörden und Institutionen. Es ist uns ein Anliegen, eine breite (Fach-) Öffentlichkeit zu erreichen und eine dringend notwendige Diskussion wieder zu beleben.

arsye

Schulrecht und Schulpflicht

1.1 Eine bedingungslose Aufenthaltssicherung für Geflüchtete während der Schulzeit ist unabdingbar, um Raum und Sicherheit für erfolgreiches Lernen zu schaffen.

1.2 Wir fordern ein generelles Recht auf Beschulung bis zum 26. Lebensjahr.

1.3 Zur Einstufung in eine den Bedürfnissen der Jugendlichen entsprechende schulische Maßnahme ist eine individuelle, fachlich-qualifizierte Einschätzung des Bildungsniveaus sowie der Beschulungsfähigkeit unbedingt notwendig. Dabei müssen Belastungen wie Traumata, erschwerte Lebensumstände und Wohnverhältnisse berücksichtigt werden.

1.4 Wir fordern ein Recht auf Freistellung aus gesundheitlichen Gründen mit Erhalt des Schülerstatus. In diesem Fall soll der Schulbesuch um den freigestellten Zeitraum verlängert werden. Rechtsverbindlich müssen Strukturen zur Verfügung gestellt werden, welche eine adäquate Hinführung zur Beschulungsfähigkeit einleiten und begleiten.

Schulische Rahmenbedingungen

2.1 Schulen müssen räumlich und personell so ausgestattet sein, dass sie Schüler*innen, die z.B. durch Traumatisierung stark belastet sind, eine sichere Lernumgebung ermöglichen. Um dies gelingend umsetzen zu können, müssen ausreichende zeitliche Ressourcen sowie entsprechende Fortbildungen verpflichtend sein.

2.2 Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von beteiligten Personen und Hilfesystemen ist notwendig und muss ausgebaut werden. Insbesondere die Kommunikation zwischen den Schulen, den Wohnunterkünften, dem Jugendamt, den entsprechenden Trägern der Jugendhilfe und außerschulischen Beratungsstellen (z.B. Jugendmigrationsdienste) muss verbessert werden.

2.3 Wir fordern altersunabhängige Übergänge zwischen Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK), Regelklassen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen regulär, auf Grundlage von einheitlichen Verfahren zur Kompetenzerfassung zu ermöglichen. Diese Übergänge sollen quartalsweise und vorrangig schulintern erfolgen.

Ausbildungsvorbereitung für Migrant*innen (AVM)

3.1 AVM muss auf die Anforderungen der Berufsschule vorbereiten. Daher fordern wir eine inhaltliche Vertiefung der AVM, vor allem Schriftsprachkenntnisse, allgemeinbildendes Wissen und Naturwissenschaften betreffend. Hierfür ist eine zeitliche Verlängerung über die bestehenden zwei Jahre hinaus obligatorisch.

3.2 Die Ausweitung der Begleitung durch Berufsintegrationsbegleiter*innen (BIB) und Assistenz (AVM inklusiv) mit klarerer Strukturierung des Aufgabenfeldes ist notwendig.

3.3 Wir fordern für eine unabhängige, belastbare Lernstanderhebung halbjährliche zertifizierte Deutschprüfungen, deren Ergebnisse im Zeugnis festgehalten werden.

3.4 Das Angebot der schulunterstützenden kostenfreien freiwilligen Ferienkurse muss unter Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel ausgeweitet werden.

3.5 Schulpraktika müssen in Absprache mit Schüler*innen, Betrieben und Schulen unter Anpassung an die Betriebsabläufe festgelegt werden.

Anschlussperspektiven

4.1 Es braucht bedarfsdeckend aufenthaltssichernde Maßnahmen zur Herstellung einer Ausbildungsfähigkeit für Jugendliche und junge Erwachsene, die den Sprachstand B2 noch nicht erreicht haben. Diese müssen sozialpädagogisch begleitet werden.

4.2 Wir fordern eine grundlegende Abschaffung der Identitätsklärungspflicht im Rahmen der Anwendung der „3+2-Regelung“.

4.3 Der Erlass zur „3+2-Regelung“ (Stand 09.03.2017) muss um alle berufsvorbereitenden bzw. ausbildungshinführenden Maßnahmen erweitert werden, wie zum Beispiel um - die Arbeits- und Berufsorientierung (ABO) - die Praktiker Qualifizierung (PQ) - die Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) - die Perspektiven für (junge) Flüchtlinge (im Handwerk) (PerF, PerjuF, PerjuF-H) - die Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF) - die Assistierte Ausbildung (AsA) als ausbildungsvorbereitende Maßnahmen - das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und - den Bundesfreiwilligendienst (BFD).

4.4 Um allen Jugendlichen eine klare Anschlussperspektive zu ermöglichen, müssen die unter 4.3 genannten Maßnahmen sowie das Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP), die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (kooperative und integrative BaE), Praktika und Ausbildung für sie zugänglich gemacht werden.

4.5 Wir fordern Ausbildungsintegrationsbegleiter*innen in Berufsschulen angelehnt an das Modell der Betrieblichen Integrationsbegleitung und Assistenz in der AVM.

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Geflüchtete Jugendliche, die ins Hamburger Schulsystem kommen, sind meistens 16 oder 17 Jahre alt, wenn sie ankommen. Nach vielen Belastungen im Heimatland und auf der Flucht haben sie das Recht, in Sicherheit und unter stabilen schulischen Bedingungen Deutsch zu lernen. Eine Verlängerung des Schulrechts wird sich so nicht zuletzt positiv auf die Integration der Jugendlichen auswirken und somit mittelfristig Perspektivlosigkeit vorbeugen.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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