Aufgrund der Schulpflicht sind die Eltern von schulpflichtigen Kindern auch in Zeiten der Corona - Pandemie dazu gezwungen, ihre Kinder auch trotz Bedenken wegen gesundheitlicher Gefährdungen in die Schule zu schicken.
Die Eltern schulpflichtiger Kinder werden über die Schulpflicht in der Ausübung ihrer Fürsorgepflicht und ihres Fürsorgerechts gehindert.
Reason
Die Schulpflicht wurde nicht mit dem Ziel formuliert, Eltern in der Ausübung ihrer Fürsorgepflicht zu entmündigen. Sie dient und zielt darauf ab, allen Kindern die gleichen Rechte und Chancen zur Bildungsteilhabe einzuräumen.
In der Corona-Pandemie besteht in den Schulen ein unbekanntes Infektionsrisiko mit großen regionalen Unterschieden. Es muss den Eltern obliegen und daher der rechtliche Rahmen dafür geschaffen werden, dass sie für ihre Kinder entscheiden können, ob diese am Präsenzunterricht oder am Distanzunterricht teilnehmen dürfen.
Entsprechend fordern wir, den Eltern in NRW ein Wahlrecht (wie z. B. in Baden-Württemberg) einzuräumen, welche Form der Beschulung sie für ihre Kinder mit dem Fürsorgerecht / der Fürsorgepflicht in Einklang sehen.
Debate
No CONTRA argument yet.
More on the topic Education
-
48.859 signatures10 days remaining
-
47.359 signatures36 days remaining
-