Schutz der durch die Kfz-Zulassungsstellen erfassten privaten Daten

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Sammlung beendet

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine Regelung gefordert, wonach die Zulassungsbehörden und das Kraftfahrt-Bundesamt auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes die privaten Daten eines Fahrzeughalters erst dann an eine Privatperson herausgeben dürfen, wenn der Fahrzeughalter zuvor angehört und die Anfragenden auf die Strafbarkeit missbräuchlicher Anfragen hingewiesen wurden.

Begründung

§ 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verpflichtet die Kfz-Zulassungsbehörden zur Herausgabe der persönlichen Daten eines Fahrzeughalters, darunter die Adresse, sofern der Anfragende darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.Es wird dabei nicht geprüft, ob die Behauptung stimmt. Die missbräuchliche Halterabfrage ist zwar strafbar, doch das nützt den Haltern nichts denn:1. Die Adresse des Fahrzeughalters wird herausgegeben, ohne ihn vorher anzuhören. So kann eine missbräuchliche Halterabfrage nicht verhindert werden. 2. Die Halter erfahren nichts von den Abfragen, die Zulassungsstellen informieren sie nicht, außer die Halter fragen aktiv nach.So kann es also passieren, dass jemand unter dem Vorwand, mich als Zeugin eines Verkehrsunfalls heranziehen zu wollen, an meine Adresse kommt, lediglich unter Nennung meines Kennzeichens. So wird Stalking leicht gemacht. Die Daten sollten nur noch nach Anhörung der Fahrzeughalter an Privatpersonen herausgegeben werden und die Anfragenden sollten auf die Strafbarkeit missbräuchlicher Anfragen hingewiesen werden.

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