14 Unterschriften
Petition richtet sich an: Bundestag, Bundesministerium des Innern (BMI)
Ich fordere, dass der persönliche Selbstschutz für die weitere Reise ausdrücklich als berechtigtes Interesse für den gesicherten Transport legal mitführbarer Selbstschutzmittel durch Waffen- und Mitführverbotsbereiche der Bundespolizei anerkannt wird.
Reisende sollen solche Gegenstände während des Aufenthalts im Verbotsbereich in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis transportieren dürfen, wenn sie diese erst nach Verlassen des Verbotsbereichs für den weiteren Reiseweg mitführen wollen.
Diese Regelung soll für alle außerhalb des jeweiligen Verbotsbereichs rechtmäßig mitführbaren Selbstschutzmittel gelten und nicht ausschließlich auf Pfeffer- oder Tierabwehrspray beschränkt sein.
Begründung
Waffen- und Mitführverbote an großen Bahnhöfen verfolgen ein nachvollziehbares Sicherheitsziel. Gleichzeitig darf eine solche Regelung nicht dazu führen, dass Reisende für den weiteren Reiseweg faktisch auf legale Möglichkeiten des persönlichen Selbstschutzes verzichten müssen.
Die bestehenden Regelungen sehen zwar bereits vor, dass bestimmte Gegenstände bei glaubhaft gemachter Berechtigung in einem geschlossenen und gesicherten Behältnis transportiert werden dürfen. Nicht eindeutig geregelt ist jedoch, ob das persönliche Bedürfnis nach Selbstschutz für die anschließende Weiterreise einer Privatperson als solche Berechtigung anerkannt wird. Genau hier besteht Klärungsbedarf.
Viele Bahnreisen führen über große Hauptbahnhöfe mit hoher Polizei- und Sicherheitspräsenz zu kleineren oder nachts unbesetzten Bahnhöfen. Gerade dort und auf dem anschließenden Heimweg kann die persönliche Sicherheit eine wesentlich größere Rolle spielen als während des Aufenthalts im stark überwachten Hauptbahnhof.
Besonders für Frauen kann dies von Bedeutung sein, wenn sie sich einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem körperlich überlegenen Angreifer nicht gewachsen sehen. Die geforderte Regelung soll dennoch für alle Reisenden gelten.
Dabei sollte die Anerkennung des Selbstschutzinteresses nicht ausschließlich auf Pfeffer- oder Tierabwehrspray beschränkt werden. Nicht jedes Selbstschutzmittel ist für jeden Menschen gleichermaßen geeignet. Manche Menschen möchten beispielsweise kein Reizstoffspray verwenden, weil sie eine Eigengefährdung durch Wind, Fehlanwendung oder die Wirkung in geschlossenen Räumen befürchten. Deshalb sollten auch andere außerhalb des jeweiligen Verbotsbereichs rechtmäßig mitführbare Selbstschutzmittel erfasst werden. Dazu können beispielsweise klassische Kubotans gehören, soweit die konkrete Bauform nach geltendem Recht außerhalb des Verbotsbereichs geführt werden darf.
Gefordert wird ausdrücklich nicht, solche Gegenstände innerhalb eines Waffen- oder Mitführverbotsbereichs griffbereit tragen zu dürfen. Sie sollen dort weiterhin geschlossen und gesichert transportiert werden.
Es geht um eine eindeutige Regelung, die das Sicherheitsinteresse innerhalb des Bahnhofs mit dem legitimen Interesse an persönlichem Selbstschutz nach Verlassen des Verbotsbereichs vereinbart.
Sicherheit darf nicht am Ausgang eines gut überwachten Hauptbahnhofs enden.
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.10.2026
Sammlung endet:
11.04.2027
Region:
Deutschland
Kategorie:
Sicherheit
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